02.05.2008 | 08:47 | Verbraucherschutz
Seehofer: Verbraucherinformations-Gesetz ist MeilensteinBerlin - Das Verbraucherinformations-Gesetz (VIG) trat zum 1. Mai in Kraft. "Dieses Gesetz ist ein Meilenstein in der Geschichte des Verbraucherschutzes", sagte Bundesverbraucherminister Horst Seehofer. |
(c) Dt. Bundestag "Mit dem Verbraucherinformationsgesetz schaffen wir mehr Transparenz, sorgen für bessere Information und stärken die Rolle der Verbraucherinnen und Verbraucher." Künftig kann jeder Bürger, unabhängig von seinem Wohnsitz und ohne dass es einer besonderen Begründung bedarf, von den Behörden Informationen verlangen über alle Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches, also Lebensmittel, Futtermittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände wie Spielzeug, Kleidung, Reinigungsmittel sowie Wein. Ansprechpartner sind hauptsächlich die zuständigen Lebensmittel- und Futtermittelüberwachungsbehörden der Länder. Auf Bundesebene sind es vor allem das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).
Die Behörden sind verpflichtet, dem Bürger seine Fragen zu beantworten oder Akteneinsicht zu erteilen, und zwar regelmäßig innerhalb von vier Wochen. Weigert sich die Behörde kann der Bürger dagegen Widerspruch einlegen.
Für die Erteilung der Auskünfte können die Behörden, je nach Arbeitsaufwand, Gebühren berechnen. Bei Bundesbehörden werden die Gebühren für einfachere Auskünfte 5 bis 25 Euro und für schwierige Auskünfte 30 bis 250 Euro betragen, die in besonders schwierigen Einzelfällen verdopppelt werden können. Die Gebühren für Auskünfte bei den Landesbehörden werden durch Landesrecht geregelt.
"Wir wollen, dass die Menschen in unserem Land über das Verbraucherinformationsgesetz und damit über ihre neuen Rechte Bescheid wissen", sagte Bundesminister Seehofer. "Deshalb haben wir eine Informationshotline und die Webseite www.vig-wirkt.de eingerichtet." (PD)
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