Verkauf von Feuerwerk wieder verboten
Bund und Länder haben für Silvester ein ähnliches Regelwerk wie am vergangenen Jahreswechsel beschlossen. Demnach ist der Feuerwerksverkauf in diesem Jahr wieder verboten worden. Das gilt nicht nur für den stationären Verkauf, sondern auch für den Online-Handel. Somit darf auch kein Feuerwerk online bestellt und ausgeliefert werden.
Böllerverbot an viel besuchten Plätzen
Wer aber noch Rest-Feuerwerk hat, kann das auch zünden, aber nicht überall. An publikumsträchtigen Plätzen soll laut
Bund-Länder-Beschluss ein generelles Feuerwerksverbot gelten. Im Hof und Garten, also zu privaten Zwecken, dürfen aber Raketen, Böller und Feuerwerksbatterien gezündet werden. Sicherheitshalber sollte man sich bei den Kommunen nochmals informieren.
Silvester 2020 hat es trotz deutlich strengeren Corona-Regeln auch kein generelles Feuerwerksverbot gegeben. Im aktuellen Bund-Länder-Beschluss ist dem Wortlaut nach ebenfalls nicht von einem Feuerwerksverbot im privaten Umfeld die Rede. Somit dürfen Feuerwerkskörper, die noch im Keller lagern oder im Ausland gekauft werden - sofern es sich um CE-gekennzeichnetes F2-Feuerwerk handelt - fernab der verbotenen Plätze und unter Einhaltung der geltenden Kontaktbeschränkungen (bislang nur für Ungeimpfte) auch gezündet werden. Wichtig: Die klare Empfehlung der Bundesregierung lautet aber, auf das Böllern an Silvester zu verzichten, um das Verletzungsrisiko zu minimieren!
Generelles Versammlungsverbot
Unabhängig von den jeweiligen Inzidenzen an Silvester und Neujahr ist ein generelles An- und Versammlungsverbot beschlossen worden. D.h. Silvesterfeiern im Freien sind nicht zulässig.