Dies hat der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, in einem Schreiben an die Länder- und Bundesfinanzminister, die Länder- und Bundesagrarminister sowie die Mitglieder der so genannten Koch/Steinbrück-Arbeitsgruppe zur künftigen Bewertung der Land- und Forstwirtschaft gefordert.
Sonnleitner lehnt eine Bewertung nach Bodenrichtwerten sowie eine Bewertung durch Gutachter ab. Stattdessen sollte ein pauschalierendes und typisierendes Bewertungsverfahren, das auf Ertragswerten basiert, eingeführt werden, um die schwierige Vorgabe des Verfassungsgerichts zur Verkehrswertbewertung land- und forstwirtschaftlichen Vermögens umzusetzen.
In der Land- und Forstwirtschaft würden Betriebe fast ausschließlich im Familienverbund unter Fortführung des Betriebes übergeben, erklärte Sonnleitner. Deswegen sollte bei der Bewertung die Ertragsfähigkeit des Betriebes als Maßstab herangezogen werden, da bei einer Bewertung nach Bodenrichtwerten trotz Betriebsfortführung ein fiktiver Zerschlagungswert angesetzt würde, der in dieser Höhe in der Praxis nicht als Kaufpreis bezahlt wird. Dies ist nach Aussage Sonnleitners nicht angemessen. „Uns ist zwar bewusst, dass jede ertragswertbasierte Bewertung hinsichtlich Aufwand, Praktikabilität und Repräsentativität Vor- und Nachteile aufweist“, räumte Sonnleitner ein. Aufgrund der notwendigen Pauschalierung und Typisierung des künftigen Bewertungsverfahrens seien die auftretenden Unschärfen jedoch hinnehmbar.
Es dürfte auch im Sinne einer kostengünstigen und effektiven Verwaltung liegen, ein praktikables Bewertungsverfahren einzuführen. Neben der Ablehnung einer Bewertung nach Bodenrichtwerten steht der
Bauernverband auch jedem Bewertungsvorschlag ablehnend gegenüber, der eine Gutachtenlösung voraussetzt. Im Sinne einer vereinfachten, transparenten, kosten- und bürokratiearmen Lösung müsse es am besten dem Landwirt selbst, zumindest aber seinem Steuerberater, möglich sein, den Vermögenswert für Zwecke der Erbschaftsteuer zu taxieren. „Der Gesetzgeber kann nicht ernsthaft wollen, dass der Land- und Forstwirt bei Fortführung seines Betriebes zwar bei der Steuer selbst entlastet wird, er das „eingesparte“ Geld aber für einen oder mehrere Gutachter oder für Bewertungsstreitigkeiten vor Gericht ausgeben muss“, erklärte Sonnleitner. (Pd)