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22.09.2015 | 10:17 | Agrotourismus 

Spreewaldbauern erhalten Förderung für Kulturlandschaftserhalt

Lübbenau - Der Spreewald, Brandenburgs bekanntestes Reisegebiet, zieht alljährlich Tausende Besucher an. Die wollen nicht nur an Ferienhöfen und Erlenforsten vorbeischippern, sondern auch das erleben, was den Spreewald seit Jahrhunderten prägt.

Flüsse in Brandenburg
(c) proplanta
Das Flussdelta wird seit Jahrhunderten von sorbisch-wendischen und deutschen Bauern bewirtschaftet.

Damit diese Kulturlandschaft authentisch erhalten werden kann, stellt das Brandenburger Agrar- und Umweltministerium auch in der aktuellen EU-Förderperiode bis 2020 als Ausgleichszulage für naturbedingte Nachteile für Landwirte im Spreewald Mittel aus dem Agrarfonds ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes) zu Verfügung.

Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Jörg Vogelsänger: „Mit der Förderung gewährleistet das Land die Fortführung der landwirtschaftlichen Bodennutzung in Kernbereichen des Spreewalds. Mit vergleichsweise wenig Geld erreichen wir hier sehr viel: Zum einen engagiert sich der Agrarbereich über den Erhalt der gewachsenen Kulturlandschaft für Arbeit und Einkommen im Tourismus, zum anderen unterstützt die Bewahrung des traditionellen Landschaftsbilds durch Bewirtschaftung den Fortbestand des Artenspektrums des natürlichen Lebensraumes Spreewald.“

Mit der Förderung wird damit auch den Belangen des Umweltschutzes Rechnung getragen. Der Spreewald ist seit 25 Jahren als Biosphärenreservat geschützt, woran Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Jörg Vogelsänger anlässlich einer Festveranstaltung am 11. September in Lübbenau gerade erinnert hat.

Mit den Ausgleichszahlungen werden die durch standortspezifischen Einschränkungen bedingten Einkommensausfälle, verursacht durch die Bewirtschaftung von zersplitterten und zum Teil nur über Wasserwege erreichbaren Kleinstflächen mit hohem Grundwasserstand, ausgeglichen. Gefördert wird die erschwerte Bewirtschaftung und Pflege der Spreewaldwiesen.

Zuwendungsberechtigt sind aktive Landwirte (Betriebsinhaber) in den Grenzen des Landschaftsschutzgebiets „Biosphärenreservat Spreewald“, die eine Mindestgröße von 0,02 Hektar nicht unterschreiten.

Die beantragten Parzellen dürfen nicht größer als 3 Hektar sein Die jährlichen Zuwendungen betragen 75 Euro je Hektar bei Mähnutzung oder Mähweide mit Landtransport und 180 Euro je Hektar, wenn die Flächen nur über den Wasserweg erreichbar sind. Bei Nutzung als Standweide werden 50 Euro je Hektar gewährt. (mlul-brandenburg)
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