Generalstaatsanwalt Helmut Trost bestätigte in einer am Dienstag verbreiteten Erklärung, dass er vier Tage nach dem Vorfall von
Backhaus angerufen worden sei. Der Minister sei über Medienberichte besorgt gewesen, die als Vorverurteilung hätten aufgefasst werden können.
Eine Klarstellung wäre auch ohne den Anruf von Backhaus und für jeden anderen Betroffenen geboten gewesen, betonte Trost. Die Annahme, es habe eine unzulässige Einflussnahme durch den Minister gegeben, entbehre jeglicher Grundlage. Für beide Beteiligten geltende die Unschuldsvermutung.
Der Anruf beim Generalstaatsanwalt erfolgte nach Rat und Hinweis von Innenminister Lorenz Caffier (CDU). Wie Backhaus am Mittwoch in Warnemünde der Nachrichtenagentur dpa sagte, habe er mit Caffier am Telefon über die seiner Meinung nach unfaire Behandlung seitens der Medien ihm gegenüber gesprochen.
Er habe von dem Innenminister wissen wollen, ob es Sinn macht, noch mit jemandem darüber zu reden, dass keine Vorverurteilung stattfindet. Caffier habe ihm daraufhin geraten, gegebenenfalls mit dem Generalstaatsanwalt zu reden, nicht aber mit der Staatsanwaltschaft. «Nach reiflicher Überlegung habe ich dann den Generalstaatsanwalt angerufen», sagte Backhaus. (dpa/mv)