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28.01.2010 | 14:20 | Tierschutzvorschriften 
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Staatssekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch MdL: "Bodenhaltung ermöglicht einen verbesserten Tierschutz"

Stuttgart - "Der Tierschutz ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen.

Kaninchen in Bodenhaltung
(c) proplanta
Die Haltung von Nutztieren, darunter fällt auch die Haltung von Mastkaninchen, sind Themen mit denen wir uns regelmäßig auseinandersetzen. Da es für die Kaninchenzucht und -mast bisher keine allgemeinen Regelungen gibt, hat das Land Baden-Württemberg die Initiative ergriffen und im vergangenen Jahr im Bundesrat eine Entschließung eingebracht mit dem Ziel, die Haltung von Kaninchen anhand von Leitlinien konkreter zu regeln", sagte die Staatssekretärin im baden-württembergischen Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum, Friedlinde Gurr-Hirsch MdL, am Mittwoch (27. Januar) bei einer Besichtigung des Kaninchenzucht- und Mastbetriebs der Familie Bauer in Neuenstein-Lohe (Landkreis Hohenlohe).

Der Betrieb der Familie Bauer, sei in Sachen Tierschutz bei Mastkaninchen, vorbildlich vorangeschritten. Gemeinsam mit der Firma Kaufland hätten sie nicht auf gesetzliche Mindestvorschiften gewartet, sondern selbst die Initiative ergriffen. So sei im Betrieb, von der meist üblichen Drahtkäfighaltung, auf eine artgerechtere Bodenhaltung umgestellt worden. Auch hätten sie ein Konzept entwickelt, wie hochwertige Produkte gezielt regional vermarktet und dem Verbraucher die Vorteile heimischer Lebensmittel vermittelt werden können.

"Um sich der Qualität bei Lebensmitteln sicher sein zu können, ist es wichtig auf regionale Produkte zu achten. Auch im Fall von Mastkaninchen steht besonders die Erzeugung aus einer Hand mit eigener Schlachtung im Mittelpunkt", betonte Gurr-Hirsch. Durch die kurzen Wege bei der eigenen Schlachtung, würden Gesundheitsgefahren für die Tiere und belastende Tiertransporte vermieden. Außerdem gelangten die Produkte besonders schnell und somit frisch zum Verbraucher. "Deshalb rufe ich die Verbraucher dazu auf, beim Einkauf die Herkunft des Fleisches und die Haltung der Tiere zu berücksichtigen", so die Staatssekretärin.


Hintergrundinformationen:

Rechtsverbindliche Mindestanforderungen für die Mastkaninchenhaltung gibt es derzeit auf nationaler und europäischer Ebene nicht. Es existieren lediglich allgemeine Vorschriften zum Tierschutz in der Nutztierhaltung, die auch auf Kaninchen anwendbar sind. Wegen der laufenden öffentlichen Diskussion und entsprechender Beschlüsse des Landesbeirats für Tierschutz hat Baden-Württemberg 2009 eine Initiative im Bundesrat auf den Weg gebracht mit dem Ziel, Haltungsanforderungen für Mast- und Wollkaninchen festzulegen. Inzwischen hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz signalisiert, dass sich die Bundesregierung neben Leitlinien auch eine rechtliche Regelung vorstellen könne. (Pd)
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Kommentare 
E. Petras schrieb am 29.01.2010 10:56 Uhrzustimmen(89) widersprechen(51)
Die meisten Menschen sind entsetzt, wenn sie erfahren, wei Kaninchen gehalten werden, viele Supermärkte haben das Fleisch deshalb ausgelistet. Es bietet sich so die Chance für Landwirte, mit artgerechter Teirhaltung in die Lücke zu springen. Artgerecht sollte diese aber wirklich sein, damit nicht gleich der nächste Skandal ins Haus steht. Dazu gehört ausreichend Bewegung, Nagematerial, Unterschlupfe innerhalb des Geheges, trockene Einstreu und frisches Heu und sauberes Wasser, das ständig verfügbar sein sollte.
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