Darüber hinaus wurden sechs Verordnungen und zwei Allgemeine Verwaltungsvorschriften aus dem
BMEL vom Bundeskabinett beschlossen sowie dem
Bundesrat bis zum Stichtag 14 Verordnungen zugeleitet. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zur „Bilanz“ des Bundeslandwirtschaftsministers nach einem Jahr im Amt hervor.
Zu den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesvorlagen gehört das geänderte Tierarzneimittelgesetz, das bereits zum Jahresanfang in Kraft getreten ist. Unter Dach und Fach ist auch das neue Hopfengesetz, mit dem die Auszahlung der Hopfenbeihilfe 2023 ermöglicht wurde.
Ebenfalls das parlamentarische Verfahren schon durchlaufen hat die Novelle zum Agrarstatistikgesetz. Diese umfasst Änderungen bei den Einheiten und Merkmalen in der Flächenerhebung, die Herausnahme der Speisepilzbetriebe aus der
Bodennutzungshaupterhebung sowie die künftige Erfassung des Torfabsatzes bei Unternehmen, die diesen in Deutschland in Verkehr bringen.
Noch mitten im parlamentarischen Verfahren steckt der sehr strittige und vom Berufsstand, aber auch von der Wissenschaft scharf kritisierte
Gesetzentwurf zur Kennzeichnung von
Lebensmitteln mit der
Haltungsform der Tiere, von denen sie gewonnen wurden. Die Vorlage wurde Mitte Dezember im
Bundestag in erster Lesung debattiert.
Weitere Ankündigungen
Für den Agrarsprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, ist diese Jahresbilanz „äußerst überschaubar“.
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir kündige kurz vor Beginn der Grünen Woche zwar „im Tagesrhythmus weitere neue politische Vorhaben“ an, stellte Stegemann anlässlich der Antwort in Berlin fest. Er wirft dem Minister jedoch Untätigkeit vor und vermutet, dass dieser „alle Machtoptionen mit Blick auf Baden-Württemberg“ weiterhin in der Hand halten wolle.
Für Stegemann sind die Leidtragenden dieser Politik die Landwirtinnen und Landwirte. Die Unionsfraktion hatte sich mit einer Anfrage nach den agrar-, ernährungs- und forstpolitischen Vorhaben des Ampel-Koalitionsvertrages erkundigt, die seit dem Amtseintritt, am 8. Dezember 2021, rechtsverbindlichen Charakter haben.
Die Bundesregierung betont in der Vorbemerkung ihrer Antwort, dass der Koalitionsvertrag auf die gesamte Dauer der vierjährigen Legislaturperiode bis 2025 ausgelegt sei. Verwiesen wird auch auf die Herausforderungen als Folge des „völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine“.