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21.03.2019 | 14:33 | Einkommensteuergesetz 

Steuerliche Gewinnglättung kommt

Berlin - Die Bundesregierung bringt die dreijährige steuerliche Gewinnglättung für landwirtschaftliche Betriebe auf den Weg.

Steuerliche Gewinnglättung
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(c) proplanta
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner kündigte bei der top-agrar-Veranstaltung „Landwirte im Dialog“ gestern in Berlin einen Kabinettsbeschluss zur entsprechenden Änderung des Einkommensteuergesetzes (EStG) für den April an.

Die Einführung der Gewinnglättung nach § 32c EStG hatte der Bundestag 2016 im Zuge der Milchmarktkrise beschlossen. Allerdings musste die Maßnahme erst ein Brüsseler Notifizierungsverfahren durchlaufen, bevor sie in Kraft gesetzt werden kann. Offenbar hat die Europäische Kommission inzwischen grünes Licht gegeben.

Klöckner bezeichnete die Gewinnglättung als Mittel der Wahl, weil sie nicht zuletzt von kleineren Betrieben genutzt werden könne. Zurückhaltend äußerte sich die Ministerin hingegen gegenüber einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage, weil die möglicherweise für einen Teil der Betriebe nicht in Frage komme.

Mit Nachdruck will sich die Bundeslandwirtschaftsministerin auch weiterhin dafür einsetzen, dass Versicherungen für Trockenheitsschäden ebenfalls einem ermäßigten Versicherungssteuersatz unterzogen werden, wie er bereits für die natürlichen Risiken Hagel, Sturm, Starkregen und Starkfröste gelte. Für eine erforderliche Änderung des Versicherungssteuergesetzes (VerStG) müsse allerdings noch Überzeugungsarbeit im parlamentarischen Raum geleistet werden.

Für die nächste Herbstkonferenz der Agrarminister der Länder will die CDU-Politikerin einen umfassenden Bericht ihres Ressorts zur Risikovorsorge in der Landwirtschaft vorlegen. Der soll die Grundlage bilden, wie dieses Thema künftig politisch gehandhabt werden soll. Die Bundesministerin ließ erneut erkennen, dass sie einer Umschichtung von Mitteln aus der Ersten oder Zweiten Säule für eine Subventionierung von Agrarversicherungen skeptisch gegenübersteht.
AgE
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