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20.01.2023 | 07:48 | Lebensmittel-Rettung 

Straffreiheit für Containern mit aktueller Gesetzeslage nicht vereinbar

Mainz - Das als «Containern» bezeichnete Einsammeln von Lebensmitteln aus Mülltonnen bleibt nach den Worten des rheinland-pfälzischen Justizministers Herbert Mertin (FDP) ohne eine Änderung des Strafgesetzbuchs weiterhin strafbar.

Lebensmittel im Müll
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Mertin wendet sich beim «Containern» gegen «strafrechtliche Scharade». (c) proplanta
Der in die bundesweite Diskussion gebrachte Weg, die Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) um Bestimmungen zum «Containern» zu ergänzen, sei nicht geeignet, Straffreiheit herzustellen, sagte Mertin am Donnerstag im Rechtsausschuss des Landtags.

«Da sich die geweckten Erwartungen bei einer Umsetzung dieses Vorschlags nicht erfüllen lassen, würde mich derzeit das Gefühl beschleichen, bei einer strafrechtlichen Scharade mitzuwirken» - also an einer Art Irreführung.

Das Ziel, weniger Lebensmittel zu verschwenden, sei sehr erstrebenswert, erklärte der Minister. Dies sollte aber beim Handel ansetzen, damit zur Entsorgung vorgesehene Lebensmittel für soziale Zwecke zur Verfügung gestellt werden könnten. «Ich würde es begrüßen, wenn die Bundesregierung solche Regelungen einführen würde.»
dpa/lrs
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