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24.07.2016 | 10:46 | Gülle-Import-Genehmigung 

Streit um Gebühren-Explosion bei Gülle-Importen

Münster - Wie hoch sind Verwaltungsgebühren und warum? Laut Gesetz muss die Gebühr, die den Verwaltungsaufwand berücksichtigt, in einem angemessenen Verhältnis zum wirtschaftlichen Wert oder dem Nutzen des Antragstellers stehen.

Gülleimporte
Wie transparent sind Gebührenbescheide? Das Oberverwaltungsgericht Münster muss am Dienstag einen Streit zwischen Landwirten und dem Landesumweltamt klären. Das wollte 2011 plötzlich für eine Gülle-Import-Genehmigung deutlich mehr haben als noch im Jahr zuvor. (c) proplanta
Aber was darf die Genehmigung der Einfuhr von einer Tonne Gülle aus Holland kosten?

Ein jahrelanger Streit darüber beschäftigt am Dienstag das Oberverwaltungsgericht in Münster. Für die Genehmigung, 3.000 Tonnen erhitzte Gülle aus den Niederlanden nach NRW zu importieren, zahlte ein Landwirt 2010 noch 50 Euro Verwaltungsgebühr an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (Lanuv).

2011, also nur wenige Monate später, sollte der gleiche Bescheid plötzlich gut 1.500 Euro kosten - und das für die Hälfte der Gülle-Menge. Pro Tonne verlangte das Lanuv 2011 einen Euro, im Jahre davor waren es nur 1,6 Cent.

Landwirt Cornel Lindemann-Berk verstand die Welt nicht mehr und zog vor Gericht. Das Verwaltungsgericht Köln gab ihm in der ersten Instanz Recht und hob den umstrittenen Gebührenbescheid über 1.523,00 Euro auf. Die Richter sprachen in ihrer Begründung bei der erhobenen Gebühr von einem groben Missverhältnis zur gebotenen Leistung.

Die bisherige Gebühr von 50 Euro schien dem Gericht nachvollziehbar, zumal eine Zeugin ausgesagt hatte, dass es sich bei der Überprüfung um eine routinemäßige Handlung einfacher Art handele, ein langer Prüfaufwand sei nicht damit verbunden gewesen. «Nach einem Tag hatte ich meinen Bescheid, es ging also in der Tat sehr schnell», erinnert sich Lindemann-Berk heute.

Das Gericht konnte den Gebührensprung um das 60-fache nicht nachvollziehen. Das Land aber blieb bei seiner Ansicht und zog in die zweite Instanz vor das Oberverwaltungsgericht. Jetzt müssen die obersten Verwaltungsrichter über diesen Fall urteilen - obwohl sich das ganze Thema eigentlich noch im selben Jahr erledigt hatte. Denn seit dem 19. August 2011 muss das importierende Land der Einfuhr von behandelter Gülle nach einer neuen EU-Verordnung gar nicht mehr zustimmen. Als behandelt gilt Gülle dann, wenn sie aus Gründen der Hygiene eine Stunde lang auf 70 Grad erhitzt wurde.

Die umstrittene Gebühr entfällt also. Jetzt muss nur noch die gelieferte Menge gemeldet werden. Es bleibt aber die Frage, wie das Landesamt seine Gebühren damals berechnet hat. Denn Landwirt Lindemann-Berk will sein Geld zurück. Wie andere Landwirte auch. Das OLG verhandelt noch über einen weiteren Fall.

Lindemann-Berk hat 2011 sofort bezahlt und erst dann Protest eingelegt. In seiner ersten Wut hatte er im Umweltministerium angerufen und nach den Gründen für die Preissteigerung gefragt. «Mir wurde damals gesagt, dass man den Import von Gülle aus Holland einschränken wolle», sagt Lindemann-Berk, der seinen Hof in Frechen westlich von Köln bewirtschaftet. Das Ministerium weist diese Darstellung auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur zurück.
dpa/lnw
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