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21.01.2012 | 14:35 | Biozide 

Strengere Regeln für Einsatz giftiger Substanzen

Straßburg - Für den Einsatz von Rattengift oder Pflanzenschutzmittel sollen in Europa strengere Bedingungen gelten.

Pflanzenschutzmittel
(c) proplanta
Das Europaparlament verabschiedete am Donnerstag in Straßburg ein neues EU-Gesetz für den Umgang mit diesen so genannten Bioziden. Die Mittel werden zur Schädlingsbekämpfung ebenso eingesetzt wie bei der Herstellung von Kleidern oder Möbeln.

So dürfen künftig keine Produkte nach Europa eingeführt werden, die mit hier verbotenen Stoffen behandelt wurden. Bisher war dies möglich. Besonders Textilien, Papier, Plastik und Holz sind betroffen, erklärte ein Experte der EU-Kommission. In der Vergangenheit hätten zum Beispiel Sofas und Schuhe aus China zu Hautreizungen geführt. Einige Nutzer seien deshalb im Krankenhaus behandelt worden.

Die neuen Vorschriften treten zwischen 2013 und 2020 stufenweise in Kraft. Die EU-Länder müssen noch zustimmen, haben aber bereits ihr Einverständnis signalisiert.

Besonders schädliche Stoffe, die Krebs erregen, das Erbgut verändern oder die Fortpflanzung behindern können, werden grundsätzlich verboten. EU-Länder können sich deren Einsatz aber von der Kommission genehmigen lassen, wenn die Materialien für die öffentliche Gesundheit besonders wichtig sind - ein Beispiel ist Rattengift.

Produkte, die Nanomaterialien enthalten, müssen gekennzeichnet werden. Nanopartikel sind kleinste Teilchen mit noch nicht gänzlich erforschten Folgen für Mensch und Umwelt. Sie werden zum Beispiel in manchen Anti-Schweiß-Socken eingesetzt.

Für Firmen, die Biozide herstellen, wird die Zulassung einfacher: Sie können künftig eine Genehmigung für ganz Europa beantragen. Bisher musste das in jedem EU-Land einzeln gemacht werden. (dpa)
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