Der
Bundesrat stimmte am Freitag einem von der Bundesregierung vorgesehenen Verbot zu, besonders wichtige Wirkstoffe bei Rindern, Schweinen, Puten und Hühnern umzuwidmen - also auch für andere Krankheiten oder Tiere anzuwenden, als in der Zulassung bestimmt.
Möglich sein soll dies nur noch, «soweit im Einzelfall die notwendige arzneiliche
Versorgung der Tiere ernstlich gefährdet ist». Konkret geht es um bestimmte Reserve-Antibiotika, die auch bei Menschen für schwere Krankheiten verwendet werden, wenn normale
Antibiotika nicht mehr wirken.
Bundesagrarminister
Christian Schmidt (CSU) sagte: «Damit Infektionserkrankungen bei Mensch und Tier auch künftig wirksam behandelt werden können, müssen wir alles daran setzen, Antibiotika-Resistenzen zu vermeiden.»
Die
Verordnung sieht dafür weitere Verschärfungen vor. So soll klargestellt werden, dass zu einer «ordnungsgemäßen Behandlung» gehört, dass der Tierarzt «unmittelbaren physischen Kontakt» mit den Tieren aufnimmt. Nur auf einer «Kommunikation» mit dem
Tierhalter dürfe dies nicht beruhen.
Der Bundesrat forderte die Bundesregierung in einer Entschließung auf, Rabatte beim Verkauf großer Mengen von Antibiotika zu verbieten. Gebraucht werde zudem eine Liste von Wirkstoffen, die ausschließlich für die Behandlung von Menschen reserviert werden sollten. Umweltschützer und die Grünen fordern ein völliges Verbot von Reserve-Antibiotika in der Tierhaltung.