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21.01.2015 | 12:15 | Alterssicherung 

SVLFG-Vorstand bekennt sich zur Hofabgabeklausel

Berlin - Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) warnt davor, die Hofabgabeklausel in der Alterssicherung der Landwirte in Frage zu stellen.

Hofabgabeklausel
(c) proplanta
Die gegenwärtige Diskussion um eine Neugestaltung dürfe nicht dazu führen, die Regelung vor die Wand zu fahren, sagte der Vorstandsvorsitzende der SVLFG, Arnd Spahn, gestern auf der Grünen Woche in Berlin.

Spahn verwies auf die wichtige agrarstrukturelle Funktion der Hofabgabeverpflichtung Sie sorge dafür, dass Betriebe rechtzeitig und geordnet übergeben würden. Der SVLFG-Vorsitzende sieht darin eine wesentliche Voraussetzung, Innovationen und Fortschritt in den Betrieben zu gewährleisten. Ohne die Hofübergabeklausel müssten sich potentielle Hofnachfolger länger gedulden. Weichenstellungen für die Zukunft würden aufgeschoben.

Der SVLFG-Vorstandschef räumte ein, dass sich der Generationswechsel in den Fällen schwieriger gestalte, in denen eigene Kinder den Betrieb nicht übernehmen wollten. Mehr als in der Vergangenheit müsse daher künftig die Betriebsübergabe an Arbeitnehmer und andere Interessenten in die Überlegungen einbezogen werden. Der SVLFG-Vorsitzende sieht vor diesem Hintergrund erheblichen Beratungs- und Informationsbedarf, dem sich auch der Bundesträger stelle.

Gleichzeitig warnte Spahn davor, das Problem der fehlenden Hofnachfolge zu überschätzen. Derzeit würden jährlich rund 25.000 Betriebe erfolgreich an Hofnachfolger übergeben. Für eine grundlegende Änderung der Hofabgabeklausel bestehe daher keine Veranlassung. Sehr wohl könnten auftretende Probleme aber Anpassungen im Detail erforderlich machen, wie dies in der Vergangenheit bereits mehrfach der Fall gewesen sei. (AgE)
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