06.07.2015 | 19:00 | Haltungsbedingungen
Tackmann fordert Regelung von Mindeststandards in der PutenmastBerlin - Eine rechtliche Verankerung von Mindeststandards in der Putenmast hat die agrarpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Dr. Kirsten Tackmann, gefordert. |
(c) herculaneum79 - fotolia.com Die Mindeststandards für die Putenmast seien in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zu regeln, erklärte Tackmann zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage ihrer Fraktion über die Haltung von Mastputen. Ihrer Auffassung nach sollten dabei partielle Fortschritte durch die freiwillige Selbstverpflichtung der Wirtschaft berücksichtigt werden.
Die Bundesregierung geht der Antwort zufolge davon aus, dass sich die Haltungsbedingungen der Puten durch seit Oktober 2013 geltende freiwillige Vereinbarungen insgesamt verbessert haben. Zusätzliche Fortschritte verspricht sich die Regierung von der Einbeziehung eines freiwilligen Gesundheitskontrollprogramms in die Vereinbarung. Dessen Ziel sei es, dass der einzelne Putenmastbetrieb sowohl eine Selbsteinschätzung im Vergleich zum vorausgegangenen Mastdurchgang als auch im Vergleich zu anderen Betrieben vornehmen kann.
Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort darauf hin, dass die in der Putenzüchtung über Jahre betriebene Konzentration auf Mastleistungsparameter zu verschiedenen Gesundheits- und Verhaltensproblemen geführt habe. Notwendig wären daher aus ihrer Sicht eine stärkere Anpassung der Zuchtziele und eine veränderte Gewichtung von Merkmalen. Genannt werden eine Begrenzung der Leistungen und eine höhere Gewichtung von funktionalen Merkmalen wie Gesundheit, Robustheit und Verträglichkeit. Die Zuchtunternehmen hätten seit einigen Jahren Maßnahmen in dieser Richtung unternommen, ohne dass jedoch Details bekannt seien. (AgE)
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