Grund sei die mit der EU-Agrarreform eingeführte Verpflichtung, ökologische Vorrangflächen auszuweisen. Danach müsste jeder Agrarbetrieb mit mehr als 15 Hektar Anbaufläche fünf Prozent seiner Felder so anlegen, dass sie einen besonderen Nutzen für den Umwelt- und
Artenschutz haben.
Die Mehrzahl der Thüringer Bauern habe sich bei den ökologischen Vorrangflächen für den Anbau von Eiweißpflanzen oder Zwischenfrüchten entschieden. Eiweißpflanzen wie Ackerbohnen und Zwischenfrüchte wie Kleegras dürften auch auf den ökologischen Vorrangflächen gedüngt und gespritzt werden. Zudem könnten die Landwirte die Erträge als Viehfutter einsetzen.
Auf Blühstreifen, naturnahen Feld- und Gewässerrändern und Gehölzstreifen seien Dünger und
Pflanzenschutz verboten. Die dort wachsenden Pflanzen dürften weder als Tierfutter noch für Biomasseanlagen genutzt werden.
Der Landesgeschäftsführer des
BUND Thüringen, Burkhard Vogel, kritisierte die Art der Flächennutzung. Beim Anbau von Eiweißpflanzen und Zwischenfrüchten entstehe kein ökologischer Mehrwert, sagte er dem Sender. 55.000 Hektar der Ackerfläche in Thüringen müssen nach den Regeln der EU-Agrarreform als ökologische Vorrangflächen genutzt werden. (dpa/th)