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16.12.2012 | 19:00 | Tierschutz-Schlachtverordnung 

Bundesrat will verbesserten Tierschutz beim Schlachten

Berlin - Nach Maßgabe von mehr als 30 Änderungen hat der Bundesrat der von der Bundesregierung vorgelegten Tierschutz-Schlachtverordnung zugestimmt.

Armes Schwein
(c) proplanta
Die Änderungen zielen insbesondere darauf ab, die bisherigen nationalen Tierschutzstandards beizubehalten. Gleichzeitig zeigt die Länderkammer in einer Entschließung weiteren Handlungsbedarf auf. Dabei geht es unter anderen um Anforderungen an die Schlachtung von Farmwild undGatterwild, Vorgaben für Elektrotreibgeräte sowie Kriterien zur Anpassung der verschiedenen Betäubungsverfahren an den wissenschaftlichen Kenntnisstand.

Ferner soll die Bundesregierung sicherstellen, dass alle bislang für Hausschlachtungen geltenden nationalen Tierschutz-Standards, soweit diese über EURecht hinausgehen, in die nationale Verordnung übernommen werden. Voranzutreiben sei die Entwicklung verlässlicher automatisierterVerfahren zurÜberprüfung des Erfolgs von Betäubung und Entblutung. Prüfen lassen will der Bundesrat, ob eine Videoüberwachung von Betäubung und Tötung der Tiere möglich ist. (AgE)
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