Niedersachsens
Agrarministerin Barbara Otte-Kinast (
CDU) hatte den geplanten
Tiertransport untersagt. Er könne stattfinden, sofern nicht das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht eine andere Entscheidung treffe, teilte das Verwaltungsgericht am Freitagabend in Osnabrück mit.
Aus Niedersachsen solle es kein Transport mit tragenden Kühen in unsichere Drittstaaten geben, hatte die Agrarministerin mitgeteilt. Es sei damit zu rechnen, dass die Tiere in Marokko in überschaubarer Zeit entsprechend der dortigen Rechtslage geschächtet, also betäubungslos geschlachtet werden. Das sei grundsätzlich nicht mit dem deutschen Tierschutzrecht vereinbar.
Die Verwaltungsrichter argumentierten, der Bescheid enthalte keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass die Rinder in Marokko nicht entsprechend dem nationalen Tierschutzstandard gehalten werden können. Es sei auch nicht davon auszugehen, dass die tragenden Rinder zum Zweck einer tierschutzwidrigen Schlachtung/Schächtung exportiert würden. Denn: Bei dem Abnehmer in Marokko handele es sich um einen Molkereibetrieb, so die Richter.
Der Beschluss (6 B 36/21) ist noch nicht rechtskräftig und kann binnen zwei Wochen nach Zustellung mit der Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht angefochten werden.
Die Ministerin hatte am 4. Januar einen Erlass verfügt, wonach in Niedersachsen keine
Tiertransporte abgefertigt werden sollen, wenn es Hinweise dafür gibt, dass beim Transport gegen die europäische Tierschutztransportverordnung verstoßen wird.