Es gehe darum, erneuerbare Energien auszubauen und gleichzeitig den Schutz von Tierarten sicherzustellen, sagte Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) am Mittwoch. Dafür seien auch Änderungen im
Bundesnaturschutzgesetz nötig, die das Bundeskabinett zuvor auf den Weg gebracht hatte. Außerdem beschloss das Kabinett am Mittwoch einen
Gesetzentwurf zu Ausbauquoten für die Windenergie an Land.
Insgesamt gehe es darum, die Vorgaben für den Schutz von Tierarten so anzupassen, dass sie den
Ausbau von Windkraftanlagen nicht bremsten, erklärte Lemke. Die Klimakrise und die Artenkrise verstärkten sich gegenseitig und dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden, erklärte die Ministerin.
Konkret soll es künftig erstmals bundeseinheitliche, gesetzliche Standards für die Prüfung und Bewertung geben, inwieweit eine Windenergieanlage das Kollisionsrisiko für gefährdete Vogelarten signifikant erhöht. Dazu soll es eine Liste kollisionsgefährdeter Brutvogelarten geben - dazu zählen etwa See- und Steinadler und der Rotmilan. Geplant sind ein artspezifischer Tabubereich in unmittelbarer Nähe zum Brutplatz sowie weitere Prüfbereiche.
Außerhalb der Prüfbereiche ist demnach - anders als bisher - keine weitere Prüfung mehr erforderlich. Genehmigungsverfahren sollen dadurch vereinfacht und beschleunigt werden. Die nun auf den Weg gebrachte Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes sieht außerdem vor, dass künftig auch Landschaftsschutzgebiete als Flächen zum Windenergieausbau in Frage kommen.
Daneben soll das sogenannte
Repowering erleichtert werden - das ist der Ersatz alter durch leistungsstärkere Anlagen, die aber auch höher sind. Gleichzeitig sollen Artenhilfsprogramme aufgesetzt werden, die den Schutz der gefährdeten Arten stärken sollen. Für diese Programme sollen 80 Millionen Euro an öffentlichen Mitteln zur Verfügung stehen.
Nach den Plänen der Bundesregierung, die noch
Bundestag und
Bundesrat passieren müssen, sollen sich die Betreiber von Windkraftanlagen an diesen neuen Artenschutzprogrammen beteiligen.