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21.11.2022 | 14:33 | Agrar- und Umweltpolitik 

Umweltpolitiker in wesentlichen Fragen beim Pflanzenschutz weiter zuständig

Brüssel - Der Umweltausschuss im Europaparlament wird aller Voraussicht nach zur geplanten Pflanzenschutzanwendungsverordnung in wesentlichen Punkten die federführende Zuständigkeit behalten. 

Agrar- und Umweltpolitik
Endgültige Entscheidung über Kompetenzen des Landwirtschaftsausschusses liegt bei den Fraktionsvorsitzenden - Reduktionsziel und Schutzgebiete dürften den Umweltpolitikern obliegen - Agrarpolitiker bei GAP-Fragen zuständig. (c) proplanta
Der Forderung vom Vorsitzenden des Landwirtschaftsausschusses, Norbert Lins, nach einer gleichberechtigt geteilten Kompetenz der beiden Gremien zu den im Juli vorgelegten Kommissionsvorschlag dürfte nicht entsprochen werden. Dies geht aus einem aktuellen Schreiben des Vorsitzenden der Konferenz der Ausschussvorsitzenden, Bernd Lange, an Europaparlamentspräsidentin Roberta Metsola hervor.

Demnach dürften beispielsweise die Empfehlungen an das Plenum zum vorgeschlagenen Reduktionsziel und zu den Schutzgebieten den Umweltpolitikern obliegen. Auf der Basis des in dem Schreiben dargelegten „Kompromisses“ sollen die Fraktionsvorsitzenden im EU-Parlament - die sogenannte „Conference of Presidents“ - zeitnah eine Entscheidung über die Kompetenzverteilung treffen.

Im Einzelnen sollen die EU-Agrarpolitiker für Bereiche zuständig sein, bei denen der Verordnungsvorschlag die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) betrifft. Dies gilt unter anderem für die Ausgestaltung der GAP-Strategiepläne. Nach dem Willen der Kommission ist bekanntlich vorgesehen, über dieses Instrument den Landwirten Anreize zur Senkung des chemischen Pflanzenschutzes anzubieten.

In dieser Frage, so Lange, sollte der Landwirtschaftsausschuss die alleinige Zuständigkeit erhalten. Eine Teilkompetenz soll dem Agrarpolitikern beispielsweise für den Bereich „Anwendungsgeräte bei beruflicher Verwendung" zugesprochen werden.

2019 als Referenzjahr im Gespräch

Auch die Themen „Aufzeichnungen über vorbeugende Maßnahmen“ und „Eingriffe zum Pflanzenschutz durch entsprechende Maßnahmen“ sollen laut dem Kompromiss anteilig bearbeitet werden. Gleiches gilt für die „Inspektion von Ausbringungsgeräten“. Bekanntlich will die Kommission mit der Pflanzenschutzanwendungsverordnung, die den 2009 beschlossenen „Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden“ ersetzt, den chemischen Wirkstoffeinsatz in der EU bis 2030 halbieren.

Unklar ist dabei weiterhin das Referenzjahr. Im Gespräch ist das Jahr 2019. Beim landwirtschaftlichen Berufsstand stößt der Vorschlag indes auf schärfste Kritik. Dies gilt in Deutschland insbesondere für das von der Brüsseler Behörde vorgeschlagene Totalverbot von Pflanzenschutzmitteln in „sensiblen Gebieten“. Aber auch die geplante pauschale Reduzierung der Pestizidmenge trifft bei den europäischen Landwirten auf klare Ablehnung. Gewarnt wird in dem Zusammenhang vor einer Verknappung der EU-Agrarproduktion und einer Gefährdung der Lebensmittelversorgung.

Andrieu sieht sich übergangen

Die Berichterstattung für den Umweltausschuss zu dem Verordnungsvorschlag soll die österreichische Grünen-Politikerin Sarah Wiener übernehmen. Die Anliegen des Landwirtschaftsausschusses wird dem Vernehmen nach die Agrarsprecherin der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten (S&D), die Spanierin Clara Aguilera, vertreten.

Bei der Benennung dieser Personalie, die noch nicht offiziell ist, soll es in der S&D zu Unstimmigkeiten gekommen sein. Parlamentskreisen zufolge sieht sich hier der frühere S&D-Agrarsprecher und Vorsitzende des 2018 abgeschlossenen EU-Sonderausschusses zur Pflanzenschutzmittelzulassung, Eric Andrieu, übergangen.
AgE
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