Das gab der Sprecher der sozialistischen Regierung, Domokos Szollar, am Mittwoch bekannt. Die ungarischen Grundstückspreise seien immer noch bedeutend niedriger als in den meisten westlichen EU-Ländern, begründete die Regierung. In der EU, der Ungarn 2004 beitrat, gilt im Prinzip der freie Grunderwerb, bei dem - selbst dann, wenn er gesetzlich eingeschränkt wird - andere EU-Bürger gleich behandelt werden müssen wie Inländer.
Ungarn hatte allerdings bei seinem EU-Beitritt ein siebenjähriges
Moratorium für die Liberalisierung des Erwerbs landwirtschaftlicher Nutzflächen zugestanden bekommen. Von dem auf diese Weise erhalten gebliebenen Grunderwerbsverbot für Ausländer nicht betroffen sind Wohnungen, Ferienhäuser und andere Immobilien, die nicht landwirtschaflich genutzt werden. In diesem Segment hatte Ungarn seinen Markt bereits lange vor dem EU-Beitritt liberalisiert. Auch tausende von Deutschen besitzen in Ungarn Wohnungen, Ferienhäuser und Grundstücke. (dpa)