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15.05.2023 | 01:00 | Hühnerembryonen 

Union begrüßt Entscheidung zur Verlängerung der Frist des Kükentötens

Berlin - Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die geplante Änderung der gesetzlichen Regelung zur Tötung von Hühnerembryos.

Küken
Abbruch der Bebrütung bis zum 13. Bruttag - Forderung nach Kükentötungsverbot auf europäischer Ebene - Tierschutzbund kritisiert Ausschussentscheidung - Umsetzung im „Omnibusverfahren“ durch Novelle des Öko-Landbaugesetz und Kennzeichnungsgesetz (c) proplanta
„Es ist erfreulich, dass die Ampel in dieser Frage den neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen folgt. Das unterstützen wir“, erklärte Agrarsprecher Albert Stegemann anlässlich der Beschlussempfehlung des Ernährungsausschusses zur Anpassung des Tierschutzgesetzes am vergangenen Mittwoch (10.5.).

Der Neuregelung zufolge soll der Abbruch der Bebrütung männlicher Hühnerembryonen ab dem Jahr 2024 bis zum 13. Bebrütungstag möglich sein. Bislang hatte das Tierschutzgesetz strengere Regelungen vorgesehen, die vom nächsten Jahr an die Tötung der Embryos bereits ab dem siebten Tag verboten hätten.

Das Bundeskabinett hatte zuvor bereits eine entsprechende Formulierungshilfe zur Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Umgesetzt wird die Gesetzesänderung im Rahmen der Novelle des Öko-Landbaugesetzes und des Öko-Kennzeichengesetzes. Der Bundestag wird die Neuregelung vor der Sommerpause beschließen.

Schmerzempfindlichkeit bei Hühnerembryos



Hintergrund der Entscheidung war die Weiterentwicklung des wissenschaftlichen Kenntnisstandes über das Einsetzen der Schmerzempfindlichkeit bei Hühnerembryos. Den neuen Erkenntnissen zufolge ist ein schmerzfreier Abbruch der Bebrütung von männlichen Embryonen bis zum 13. Bruttag möglich.

„Wir hatten als Unionsfraktion in der vergangenen Legislaturperiode diese notwendige wissenschaftliche Überprüfung im parlamentarischen Verfahren eingefordert“, kommentierte Stegemann die Entscheidung im Ausschuss. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir müsse nun dafür sorgen, dass das Kükentötungsverbot auf europäischer Ebene durchgesetzt und die Forschung in diesem Bereich weiter gefördert werde, so der CDU-Politiker. Keine Mehrheit fand im Ausschuss ein Änderungsantrag der Linken.

Die Fraktion hatte gefordert, die Verfütterung von Hühnerküken in Zoologischen Gärten und Tierhandlungen weiterhin zu erlauben. Der Linksfraktion zufolge werden derzeit tiefgefrorene Küken zu Fütterungszwecken aus dem Ausland importiert. Das werfe die Frage auf, ob mit diesen Küken artgerecht umgegangen wurde.

Kritik vom Tierschutzbund



Kritisiert wurde die Entscheidung von Tierschützern. Mit der Gesetzesanpassung werde die Ampelregierung das Verbot des Kükentöten „geräuschlos Aufweichen“, monierte der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Thomas Schröder. Durch den Fokus auf technische Lösungen würden die „Entsorgung männlicher Embryonen aus wirtschaftlichen Gründen dauerhaft legitimiert und das Leid der überzüchteten Legehennen und Masthühner weiter in Kauf genommen“, so der Verband.

Dem Tierschutzbund zufolge ist es unverantwortlich, die Gesetzesanpassung nur auf Basis einer einzelnen Studie zu treffen. Vorherige Studien zum Einsetzen der Schmerzempfindlichkeit seien zu anderweitigen Ergebnissen gelangt. Eine langfristige Lösung könnte nach Ansicht der Tierschützer nur in Zweinutzungshühnern liegen.

Omnibusverfahren



Umgesetzt wird Neuregelung des Kükentötens über einen Änderungsantrag zum Entwurf zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes und des Öko-Kennzeichengesetzes. Im Rahmen eines sogenannten „Omnibusverfahrens“ soll die notwendige Anpassung des Tierschutzgesetzes beschlossen werden soll.

Der Entwurf zu den Öko-Gesetzen sieht die Einführung eines Bio-Siegels vor, mit dem die Bundesregierung den Anteil von Öko-Lebensmitteln in Kantinen und Mensen erhöhen will. Vorgesehen sind die Stufen Gold mit 90 % bis 100 % Bioanteil sowie Silber mit 50 % bis 89 % und Bronze mit 20 % bis 49 % Ökoanteil.

Der Entwurf sieht den gesamten Bereich der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) vor. Damit hätten auch Schulen, Alten- und Pflegeheime sowie Behörden die Möglichkeit, anhand von Siegeln aufzuzeigen, wie hoch der Bioanteil ihres Essensangebots ausfällt. Die Unionsfraktion kritisierte die Gesetzesänderung und warf der Bundesregierung vor, zusätzlichen und unnötigen bürokratischen Aufwand zu produzieren.
AgE
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