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18.12.2022 | 13:13 | Nährstoffmonitoring 

Unionsantrag fordert verursachergerechte Düngeregeln

Berlin - Die Union erinnert die Bundesregierung an ihre Zusage, Ausnahmemöglichkeiten für Betriebe in sogenannten Roten Gebieten zu schaffen und damit dem Verursacherprinzip Rechnung zu tragen.

Düngeregeln
(c) proplanta
In einem Antrag, der in dieser Woche ohne Debatte in den Bundestag eingebracht worden ist, fordert die CDU/CSU-Fraktion die Ampel-Regierung zum Handeln auf.

Gemäß dem Antrag soll die Bundesregierung umgehend in Abstimmung mit den Ländern ein Konzept vorlegen, um diejenigen Betriebe von Verpflichtungen in Roten Gebieten auszunehmen, die nachweislich gewässerschonend wirtschaften. Aktuell hätten solche Betriebe keine Möglichkeit, sich von den Auflagen zu befreien, heißt es in der Begründung zu dem Antrag. Das diene nicht dem Ziel, eine Reduzierung der Nitratbelastung zu erreichen. Es müsse darum gehen, das System so verursachergerecht wie möglich zu gestalten.

Die Zustimmung des Bundesrates zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung) im Sommer dieses Jahres hatte letztlich erst eine Protokollerklärung der Bundesregierung ermöglicht. Darin verpflichtete sich die Regierung, die Düngeregeln stärker zu differenzieren, um auf diese Weise für mehr Verursachergerechtigkeit zu sorgen. Dazu werde sie dem Text zufolge eine Reihe von Regelungen „noch in diesem Jahr anstoßen und zeitnah zusammenführen“.

Genannt werden das geplante bundesweite Nährstoffmonitoring zur Düngeverordnung einschließlich des im Koalitionsvertrag verankerten Nährstoffidentifikationssystems, die Überarbeitung der Stoffstrombilanzverordnung sowie verschiedene Länderansätze. Ziel sei es, in enger Abstimmung mit der EU-Kommission „ein robustes, rechtssicheres und vollzugstaugliches, auf kontrollierbaren Daten beruhendes System für eine Maßnahmendifferenzierung“ zu entwickeln.
AgE
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