COPA-COGECA-Generalsekretär
Pekka Pesonen sagte in Brüssel: „Das enorme Ungleichgewicht in der
Lebensmittelkette ließ keine andere Wahl, als die Einführung einer
Gesetzgebung zu fordern, um die Position der Landwirte zu verbessern und unlauteren Handelspraktiken Einhalt zu gebieten. Es ist nicht hinnehmbar, dass Landwirte beispielsweise nur 20 Prozent des Einzelhandelspreises eines Steaks erhalten, obwohl sie diejenigen sind, die den Großteil der für die Erzeugung notwendigen Arbeit leisten. Die freiwillige Supply Chain Initiative (SCI), welche von Einzelhändlern und Verarbeitern entwickelt worden war und welcher
COPA und
COGECA nicht beigetreten sind, funktioniert eindeutig nicht. Es bedarf darüber hinaus einer Verbesserung der Markttransparenz.“
DBV und COPA-COGECA erwarten, dass die
EU-Kommission Anfang 2018 konkrete gesetzliche Vorschläge vorlegt. Der
DBV verweist auch darauf, dass es in Deutschland gelungen ist, das so genannte Anzapfverbot im nationalen
Kartellrecht zu schärfen. Hiermit wird marktbeherrschenden Handelsketten untersagt, ihre Einkaufsmacht etwa für die Auferlegung sachlich unbegründeter Einkaufsrabatte zu missbrauchen. Auf EU-Ebene werden nun weitere Schritte diskutiert, z. B. verpflichtende Zahlungsfristen von 30 Tagen.