Der Bund durfte in der dritten Corona-Welle im Frühjahr über die sogenannte Corona-Notbremse Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen verhängen. Die Maßnahmen hätten in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte eingegriffen, seien aber in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen, wie soeben das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mitteilt. Die Verfassungsbeschwerden gegen Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen sind daher gescheitert. Auch Schulschließungen waren bei der Corona-Lage im Frühjahr zulässig.