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24.09.2010 | 16:20 | Umsatzsteuerpauschalierung  

Vereinfachungsregelungen bei der Mehrwertsteuer bleiben sinnvoll

Berlin - Der Deutsche Bauernverband (DBV) wendet sich gegen die Einschätzung im Gutachten des Bundesfinanzministeriums, wonach die Pauschalierung für Landwirte bei der Umsatzsteuer abgeschafft gehört.

Umsatzsteuerpauschalierung
In Deutschland wird die Umsatzsteuerpauschalierung von über 90 Prozent der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe angewendet. Während in der Vergangenheit Erleichterungen hinsichtlich der Aufzeichnungspflichten im Vordergrund standen, hat sich die Umsatzsteuerpauschalierung zu einem anerkannten Vereinfachungsmodell gewandelt, welches den Bestrebungen zum Bürokratieabbau voll und ganz entspricht. Dieser Aspekt wird in dem Gutachten nicht ausreichend berücksichtigt, kritisiert der DBV in einer ersten Reaktion. Der DBV fordert die Bundesregierung auf, bei den weiteren Beratungen zur Umsatzsteuerreform den landwirtschaftlichen Sachverstand einzubeziehen.

Bei der Diskussion um die ermäßigten Umsatzsteuersätze befürchtet der DBV vor allem Steuererhöhungen durch die Hintertür. Es drohen Mehrbelastungen für den Verbraucher bei Lebensmitteln aber auch bei vielen anderen Agrarerzeugnissen des täglichen Bedarfes. Zum Beispiel drohen bei Blumen, Zierpflanzen, Tierfutter oder auch bei Druckerzeugnissen erhebliche Nachfragerückgänge und Arbeitsplatzverluste infolge stark steigender Endverbraucherpreise. In diesem Zusammenhang ist es inkonsequent, wenn in dem Gutachten des Bundesfinanzministeriums nur die ermäßigten Umsatzsteuersätze kritisiert werden, nicht jedoch die erheblichen Umsatzsteuerbefreiungen für viele Dienstleistungen, zum Beispiel für Wohnungsmieten, Versicherungen und Finanzdienstleistungen. Diese Aspekte dürfen bei einer systematischen Prüfung der Umsatzsteuer nicht von vornherein ausgeklammert werden, so der DBV. (dbv)
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