Durch eine Übergangslösung, denen vergangene Woche mit Ausnahme Frankreichs, Großbritanniens, Österreichs und Ungarns alle Mitgliedstaaten zustimmten, wird die Publikationspflicht auf juristische Personen beschränkt. Die Regelung soll am 28. April in Kraft treten.
Der Gerichtshof der Europäischen Union hatte auf Grundlage einer Klage aus Deutschland die bis dahin geltenden Regelungen verworfen. Die Veröffentlichung der Daten natürlicher Personen mit Namen und den genauen Beihilfebeträgen auf einer Internetseite wurde vom Gerichtshof als unzulässiger Eingriff in das Privatleben abgelehnt.
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse
Aigner hatte die deutschen Datenbanken daraufhin komplett sperren lassen, Ende des vergangenen Jahres aber mit Blick auf die Möglichkeit der Nennung juristischer Personen eine Überprüfung angekündigt. Bislang ist es aber noch nicht zur Freigabe der Informationen gekommen - auch auf Druck insbesondere aus den östlichen Bundesländern, wo bekanntlich die großen Agrargenossenschaften angesiedelt sind.
Das britische Landwirtschaftsministerium (DEFRA) tritt unterdessen weiter für eine möglichst umfangreiche Veröffentlichung der Daten ein. Im Inselreich hat man Probleme, zwischen den Daten für natürliche und juristische Personen zu trennen. Mittelfristig sollen die Regeln von Rat und Europaparlament unter Berücksichtigung des Gerichtsurteils grundlegend überarbeitet werden. (AgE)