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24.03.2010 | 11:40 | Erfassung des Nachbaus  

Versand der Fragebögen zum Nachbau hat begonnen

Berlin - Wie in jedem Frühjahr beginnt die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) in Kürze mit dem Versand der Fragebögen zur Erfassung des Nachbaus.

Versand der Fragebögen zum Nachbau hat begonnen
Auf diese Weise setzt die STV im Namen der Pflanzenzüchter deren gesetzlich zugesichertes Recht auf Erhebung einer Gebühr für den Nachbau geschützter Sorten durch. Der Deutsche Bauernverband (DBV) weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Landwirte nur dann zur Auskunft über den Umfang des betriebenen Nachbaus verpflichtet sind, wenn sogenannte „Anhaltspunkte“ für einen tatsächlichen Nachbau vorliegen. Dies ist dann der Fall, wenn in dem Fragebogen konkrete Sorten abgedruckt sind.

Grundsätzlich steht dem Sortenschutzinhaber von Gesetz wegen eine angemessene Nachbaugebühr zu, wenn der Landwirt geschützte Sorten nachbaut. Kleinerzeuger bleiben weiterhin von der Zahlung der Nachbaugebühr befreit. Nachdem der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) im Jahr 2008 die bis dahin von Landwirtschaft und Züchtern gemeinsam getragene Rahmenregelung aufgekündigt hatte, ist der Saatgutwechsel deutlich zurückgegangen.

Daher ist das Bestreben der Saatgutwirtschaft, das Wegbrechen der Z-Lizenzen durch die Nachbaugebühr zu kompensieren, verständlich. Der DBV ist jedoch davon überzeugt, dass der langfristig erfolgversprechende Weg nur im Dialog mit den Landwirten liegen kann. Die Mehrzahl der deutschen Landwirte weiß um die Leistungen und die Bedeutung einer mittelständisch geprägten Züchtungswirtschaft für die Landwirtschaft in Deutschland. Dieses Pfund sollte die Züchtungswirtschaft ausbauen und verstärkt um Vertrauen werben, statt auf Sanktionen und Kontrollen zu setzen. (DBV)
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