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03.03.2021 | 06:07 | Kohleverstromung 

Verstoßen Staatsgelder wegen Kohleausstiegs gegen EU-Recht?

Brüssel - Staatliche Zahlungen an Energiekonzerne wegen des beschlossenen Kohleausstiegs könnten gegen EU-Recht verstoßen.

Energie aus Kohle
Staatsgelder wegen Kohleausstieg könnten gegen EU-Recht verstoßen. (c) proplanta
Die EU-Kommission teilte am Dienstag mit, sie habe «Zweifel an der Vereinbarkeit der Maßnahme mit den EU-Beihilfevorschriften». Konkret gehe es um 4,35 Milliarden Euro an RWE und Leag für entgangene Gewinne und zusätzliche Tagebaufolgekosten wegen des bevorstehenden Ausstiegs aus der Kohleverstromung in Deutschland. In erster Linie gehe es um die Angemessenheit dieser Entschädigungszahlungen.

«Die Kommission hat Zweifel, ob die Entschädigung der Betreiber für entgangene Gewinne, die sehr weit in die Zukunft reichen, als erforderliches Mindestmaß betrachtet werden kann», teilte die Kommission weiter mit. Der Ausgleich, der den Anlagenbetreibern für den vorzeitigen Ausstieg gewährt werde, müsse auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt werden, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.

«Die uns bisher zur Verfügung stehenden Informationen erlauben es uns nicht, dies mit Sicherheit zu bestätigen.» Deutschland hat nun im Rahmen der eingeleiteten Prüfung die Möglichkeit, zu dem Fall Stellung zu beziehen.

Im Zuge des Kohleausstiegs hatte der Bundestag Mitte Januar einen von der Bundesregierung geschlossenen Vertrag mit den Braunkohlebetreibern gebilligt. Danach erhält Deutschlands größter Stromerzeuger RWE insgesamt 2,6 Milliarden Euro, für die Lausitzer Leag sind 1,75 Milliarden Euro vorgesehen.

Spätestens 2038 soll zum Schutz des Klimas ganz Schluss sein mit der Stromgewinnung aus Kohle. Die Bundesregierung will bis dahin mehrfach die Folgen des Kohleausstiegs für die Versorgungssicherheit und die Entwicklung der Strompreise überprüfen - denn bis Ende 2022 wird auch das letzte Atomkraftwerk in Deutschland abgeschaltet. Untersucht werden soll aber auch, ob der Kohleausstieg auf das Jahr 2035 vorgezogen werden kann.
dpa
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