Das teilte die mabb am Dienstag mit. Das Video wurde am 3. Juni auf dem Twitter-Account des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft veröffentlicht. Die Medienanstalt erhielt nach eigenen Angaben anschließend rund 20 Beschwerden wegen des Verdachts der Schleichwerbung.
Klöckners Ministerium hatte Anfang Juni im Internet ein kurzes Video veröffentlicht, in dem die Ministerin mit Nestlés Deutschland-Chef Marc-Aurel Boersch vor der Kamera steht. Sie würdigt darin das Unternehmen dafür, dass es den Zucker-, Salz und Fettgehalt seiner
Lebensmittel reduziert habe.
Der mabb zufolge handelt es sich bei dem Video nicht um Wirtschaftswerbung, weil die Ministerin sich nicht bei der Ausübung eines Gewerbes oder freien Berufs geäußert habe. Auch für eine Werbeabsicht gebe es keine Anhaltspunkte. Das Ministerium habe versichert, kein Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung von
Nestlé erhalten zu haben.
Die verfassungsrechtlichen Grenzen für eine zulässige
Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung sind nach Ansicht der Medienanstalt ebenfalls nicht überschritten worden. Das sei nur dann der Fall, wenn der informative Gehalt des Videos eindeutig hinter werblichen oder unterhaltenden Aussagen zurücktrete.
Die mabb kündigte an, die Landesmedienanstalten wollten Leitlinien für die Grenzen zulässiger Öffentlichkeitsarbeit des Staates entwickeln, um künftig ähnliche Fälle nach gleichen Maßstäben beurteilen zu können.