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20.08.2020 | 04:43 | Hundehaltung 
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Was bringt die neue Gassipflicht?

Berlin - Genügend Auslauf, keine Haltung an der Kette und ein Verbot der Ausstellung von Tieren mit bestimmten Merkmalen - mit strengeren Regeln will das Bundeslandwirtschaftsministerium eine artgerechte Hundehaltung garantieren.

Auslauf für Hunde
Als «besten Freund des Menschen» sehen viele ihren Hund. Gegen «schwarze Schafe» unter den Züchtern will die Bundesregierung nun mit neuen Regeln vorgehen. Was sagen Tierschützer und Hundehalter dazu? (c) proplanta
Bei Tierschützern und Hundehaltern kommt der Vorstoß gut an - auch die geplante Pflicht, dem Hund mindestens zweimal täglich für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu garantieren. Die Maßnahme wurde in sozialen Medien als «Gassipflicht» teils hämisch kommentiert.

Für Otto-Normal-Herrchen und -Frauchen dürfte sich aber kaum etwas ändern. «Der normale Hundehalter lacht da drüber», sagt der Sprecher des Verbands für das Deutsche Hundewesen (VDH), Udo Kopernik. Denn der sei in der Regel ohnehin länger mit seinem Vierbeiner unterwegs.

Auch Katrin Umlauf, Referentin für Hunde beim Tierschutzbund, begrüßt die Auslauf-Pflicht und würde sich sogar noch mehr vorgeschriebene Zeit draußen für die Hunde wünschen. Bei jungen, sehr lauffreudigen Tieren könne eine Stunde sehr knapp werden, sagt sie.

Eine Sprecherin des Landwirtschaftsministeriums hatte bei der Vorstellung des Entwurfs am Montag ohnehin eingeschränkt, dass die für die Kontrollen zuständigen Behörden der Länder sicher nicht bei jedem Hundebesitzer klingeln und fragen würden, ob er schon mit dem Hund draußen gewesen sei. Die Regelung zielt vor allem auf die Zwingerhaltung - und die ist heute selten geworden.

Überprüfungen im Tierschutz seien sowieso immer schwierig, weil es oft in den privaten Bereich hineingehe, sagt Hunde-Expertin Umlauf. Wenn jemand aber seinen Hund den ganzen Tag im Zwinger halte, werde das durchaus gesehen. Außerdem hätten Hundehalter so Vorgaben, an denen sie sich orientieren könnten. «Menschen handeln oft nicht böswillig, sondern aus Unkenntnis», sagt Umlauf.

Der Tierschutzbund wünscht sich daher eine bundesweite Regelung, nach der künftige Hundehalter vor Anschaffung eines Vierbeiners nachweisen müssen, dass sie auch damit umgehen können. «Da würde man spontane, unüberlegte Käufe verhindern», sagt Umlauf. «Das ist, glaube ich, oft das Hauptproblem.» Den Nachweis sähe sie gerne noch in der neuen Verordnung - der Entwurf wird gerade mit den Ländern und Fachverbänden abgestimmt, Änderungen sind also noch möglich.

Die meisten Maßnahmen der geplanten Verordnung zielen auf die Zucht: Hundezüchter sollen sich täglich mindestens vier Stunden um Welpen kümmern müssen, damit die sich an Menschen gewöhnen. Außerdem soll gelten, dass ein Betreuer höchstens drei Würfe - also Welpen-Nachwuchs - gleichzeitig betreuen darf.

Die Anbindehaltung - also sogenannte «Kettenhunde», nicht das Anleinen an sich - soll verboten werden. Und es soll untersagt werden, dass Hunde ausgestellt werden, die «Qualzuchtmerkmale» haben. Es gebe Merkmale, «die Menschen sehr schön finden, aber für die Tiere ein erhebliches Leid bedeuten», sagt Umlauf. Ein Beispiel sei der Mops mit seiner kurzen Nase, mit der das Tier Atemprobleme bekomme. Durch das Ausstellungsverbot fällt ein Anreiz weg, Tiere so zu züchten.

Diese «Mindeststandards» seien zu begrüßen, sagt auch Kopernik. Sie sollen demnach vor allem gewerbliche Hundehändler treffen, die das Tierwohl hintanstellen und Welpen zum Beispiel bei online verkaufen, «ohne zu überprüfen, ob der zukünftige Halter auch nur ansatzweise geeignet ist, ein Tier zu halten». Gerade auf solche Betriebe hätten viele Tierschützer ein sehr genaues Auge geworfen. «Und wenn da etwas nicht ganz im legalen Rahmen ist, können die jetzt Anzeigen machen», sagt Kopernik vom VDH.

Der Dachverband hat rund 600.000 Mitglieder. Viele sind Hundehalter, zwischen 10.000 und 15.000 sind Züchter, die jährlich 80.000 bis 90.000 Welpen züchten. Das entspricht laut VDH aber nur rund 15 Prozent der Hunde, die pro Jahr im Land auf die Welt kommen. «Die Mehrzahl der Hunde wird also ohne jegliche Kontrolle produziert», heißt es in einer Stellungnahme des Verbandes.

Man wünsche sich daher - zusätzlich zu der Verordnung - ein «Heimtiergesetz». In dem soll laut Kopernik etwa geregelt sein, was für die im VDH organisierten Züchter schon jetzt gilt: Sie müssen eine Ausbildung absolvieren und nachweisen, dass die örtlichen Voraussetzungen für eine Zucht passen. Und ihre Hunde müssen eine Verhaltens- und Gesundheitsprüfung machen.

So würden sich laut Kopernik die Bedingungen vieler Hunde auch nach der Zucht beim Halter verbessern: Denn geschulte Züchter würden nie jemandem einen Hund überlassen, der ihm nicht gerecht werde.
dpa
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Kommentare 
Pedi schrieb am 20.08.2020 10:50 Uhrzustimmen(6) widersprechen(1)
Zwei wichtige Dinge stehen aber leider nicht im Gesetz: Ohne flächendeckende Verpflichtung, Hunde zu chippen und (!!) die Chipnummer registrieren zu lassen, können die Besitzer oder die Züchter bzw. skrupellosen Vermehrer nicht identifiziert werden. Das ist bisher nur in einigen Bundesländern vorgeschrieben. Deutschland ist da weiterhind das europäische Schlusslicht!
Und die Kriterien, die dann de facto zu einem Ausstellungsverbot führen könnten, werden nur sehr schwammig formuliert, das kann jeder auslegen, wie er will. Es gibt bei der Bundestierärztekammer eine "Arbeitsgruppe Qualzucht", die angeboten hat, einen Kriterienkatalog zur Verfügung zu stellen, aber das BMEL wünscht ausdrücklich keine Expertenmeinung......
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