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21.12.2009 | 07:43 | Steuerentlastungen  

Was das Wachstumsbeschleunigungsgesetz leisten kann

München - Die neue Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag zahlreiche Maßnahmen zur Steuerentlastung der Bürger vorgesehen.

Bundestag
(c) proplanta
Für die Bauernfamilien konnten deutliche Entlastungen bei der Unfallversicherung sowie beim Agrardiesel und Hilfen für die Milchvieh-, Ackerbau- und Schweinebetriebe gerade durch den Einsatz von Bundesministerin Aigner, Ministerpräsident Seehofer und Staatsminister Brunner erreicht werden.

Auch vom ersten Steuergesetz der neuen Regierung, das Wachstumsbeschleunigungsgesetz, können die Bauernfamilien profitieren. Die endgültige Entscheidung des Bundesrats stand bei Redaktionsschluss noch aus. Positiv sind beispielsweise die Erhöhung des Kindergeldes und der Kinderfreibeträge. Dazu kommen Verbesserungen bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer, insbesondere durch die Verkürzung der Fristen bei der Unternehmensnachfolge und durch den Abbau der Benachteiligungen von Verwandten in der Steuerklasse II. Außerdem können Betriebe, die Urlaub auf dem Bauernhof anbieten, für die Beherbergungsleistung den ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent anwenden.

Aber selbst wenn das Wachstumsbeschleunigungsgesetz die letzten gesetzgeberischen Hürden passiert, so bleibt für die Bundesregierung noch viel zu tun. So reichen die ersten zaghaften Maßnahmen bei der Besteuerung der Biokraftstoffe bei weitem nicht aus, um die im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele zu erreichen. Denn von Wettbewerbsfähigkeit für die heimische Produktion von Biokraftstoffen und von Planungssicherheit für die Branche könne man nach dieser Änderung noch nicht sprechen, teilt der BBV mit. Der aktuelle Beschluss, der heute im Bundesrat verabschiedet werden soll, sieht vor, die Energiesteuer von Biodiesel und Pflanzenölkraftstoff auf einheitlich 18 Cent pro Liter festzuschreiben. „Mit dem Beschluss der Bundesregierung im Wachstumsbeschleunigungsgesetz wird auch die Steuerpolitik der neuen Bundesregierung dafür sorgen, dass die Zahl der Insolvenzen von kleinen und mittelständischen Herstellern von Biodiesel und Pflanzenöl weiter zunehmen wird“, bemängelten BBV-Präsident Gerd Sonnleitner und Franz Kustner, Vorsitzender des Landesfachausschusses für Nachwachsende Rohstoffe.

„Damit wird der Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag, klein- und mittelständischen Ölmühlen sowie Biodieselherstellern wieder eine Absatzchance zu eröffnen, in dem die Besteuerung korrigiert werde, nicht nachgekommen.“ Deshalb forderten sie Thomas Dechant, agrarpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion auf, sich über die Bayerische Staatsregierung und den FDP-Parteivorsitzenden Guido Westerwelle für Nachbesserungen bei der Besteuerung von Biokraftstoffen einzusetzen. Hier wird sich der Bauernverband weiter für die dringend notwendigen Verbesserungen einsetzen.

Nicht erwähnt ist im Koalitionsvertrag zudem die Forderung des Berufsstandes nach einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage. Wie wichtig solch ein Instrument ist, zeigt der zunehmende Einfluss stark schwankender Märkte auf die Einkommen der Land- und Forstwirte. Mit der Möglichkeit, eigenständig eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage bilden zu können, würde die Eigenvorsorge der Bauern für schlechte Jahre gestärkt werden. Deshalb fordert der Bauernverband von der neuen Bundesregierung, den landwirtschaftlichen Familienbetrieben eine solche Rücklagenbildung zu ermöglichen, auch weil deren Erträge künftig noch stärker von den unkontrollierbaren Wettereinflüssen abhängen werden. (bbv)
           
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