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13.03.2020 | 05:19 | Gesetzliche Neuregelungen 
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Weidetiere erhalten besseren Schutz vor Wölfen

Berlin - Heute tritt eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes in Kraft, die die Entnahme von problematischen Wölfen zu leichteren Bedingungen möglich macht. Denn mit der Ausbreitung des Wolfsbestandes in Deutschland haben auch die wolfsbedingten Nutztierrisse deutlich zugenommen.

Weidetierhaltung in Deutschland
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner will Entwicklung der Population und Nutztierrisse intensiv beobachten. (c) proplanta
Die Anzahl von Nutztierschäden – diese umfassen verwundete und getötete Tiere – steigerte sich von 40 Tieren im Jahr 2006 auf rund 2.050 Tiere im Jahr 2018. Darunter leiden die Weidetiere und die Weidetierhalter haben mit starken wirtschaftliche Einbußen zu kämpfen, sie sind massiv verunsichert sowie teils in ihrer Existenz bedroht – einige Schäfer mussten bereits aufgeben.

Um Weidetierhaltung weiter zu ermöglichen, sieht die Novellierung, die heute verkündet wurde, daher vor, dass für Nutztierhalter als Grundlage für eine Abschussgenehmigung zukünftig ausreicht, dass ihnen ernste wirtschaftliche Schäden drohen. Das soll es auch Hobbyschäfern ermöglichen, Entschädigungen zu bekommen.

Bisher musste der betroffene Tierhalter in seiner Existenz bedroht sein. Zudem ist nun ein Abschuss auch dann möglich, wenn unklar ist, welcher Wolf genau für Nutztierrisse verantwortlich ist. Es dürfen so lange einzelne Rudelmitglieder in der jeweiligen Gegend entnommen werden, bis es keine Angriffe auf Nutztiere mehr gibt.

Die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland sei zwar ein Erfolg des Artenschutzes, so Bundeslandlandwirtschaftsministerin Julia Klöckner. Das dürfe aber nicht zu einer Einstellung der Weidetierhaltung in einigen Regionen führen. Zudem müsse der Schutz des Menschen Priorität haben, immer öfter würden Wölfe in unmittelbarer Nähe zu Siedlungen gesichtet:

„Die Gesetzesänderung ist ein erster, wichtiger Schritt. Aufgrund der schwierigen Lage in vielen ländlichen Räumen war er dringend notwendig. Insbesondere auch für den Schutz der Weidetiere – die Nutztierrisse nehmen massiv zu. Um die Tierhalter zu unterstützen, haben wir bereits die Förderung von Schutzmaßnahmen mit Herdenschutzhunden und -zäunen verbessert. Klar ist: Wir werden die Entwicklung der Wolfspopulationen und der Angriffe auf Tiere und Herden weiterhin intensiv beobachten. Sollte sich die Lage nicht verbessern, brauchen wir in einigen Regionen ein aktives Bestandsmanagement.“

Als weitere Neuerung ist vorgesehen, dass auch nachgewiesene Wolf-Hund-Hybriden durch die zuständigen Behörden zu entnehmen sind. Das Gesetz erkennt daneben die wichtige Rolle der Jägerinnen und Jäger bei behördlich angeordneten Entnahmen an und trifft Regelungen zu deren freiwilliger Mitwirkung. Nicht zuletzt aus Sicherheitsgründen wird eine vorherige Information der Jäger über entsprechende behördliche Maßnahmen in ihrem Jagdrevier vorgeschrieben.

Um eine Gewöhnung von Wölfen an den Menschen von vornherein zu vermeiden, wird zudem das Füttern und Anlocken wildlebender Wölfe ausdrücklich verboten und als Ordnungswidrigkeit geahndet.
bmel
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Kommentare 
propper schrieb am 24.03.2020 10:03 Uhrzustimmen(0) widersprechen(1)
Wenn die Wolfsfreunde zur Beseitigung der gerissenen Weidetiere verpflichtet würden, wäre es sehr schnell mit deren Schönreden und "es ist nicht so schlimm" Argumenten vorbei.
pepper schrieb am 18.03.2020 16:31 Uhrzustimmen(0) widersprechen(10)
Die dummen auf Tempolimit angesetzt und abgelenkt, gleichzeitig ein Naturschutzgesetz außer Kraft gesetzt, Lobbyisten raus aus der Politik..,
ganze Rudel zum Abschuß frei zu geben, unglaublich, so haben wir den Wolf schon einmal ausgerottet.
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