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02.10.2016 | 06:00 | Düngerecht 
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Weitere Verschärfungen in der Düngeverordnung wahrscheinlich

Berlin - Die Landwirte müssen sich auf weitergehende Verschärfungen im Düngerecht einstellen.

Düngerecht verschärft
(c) proplanta
Man werde aller Voraussicht nach nicht umhinkommen, den vorliegenden Entwurf der Düngeverordnung an der einen oder anderen Stelle nachzubessern, hieß es diese Woche im Bundeslandwirtschaftsministerium. Bereits im Juni hatte die Bundesregierung in ihrem Antwortschreiben auf Nachfragen der Europäischen Kommission eine Erweiterung des Maßnahmenkataloges in den sogenannten „roten Gebieten“ in Aussicht gestellt. Danach sollen die Länder in den mit Nitrat belasteten Gebieten unter anderem die Möglichkeit bekommen, Restriktionen für die Phosphatdüngung zu erlassen.

Auch von anderer Seite ist Druck im Kessel: Die Bundesregierung hat diese Woche den im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung zur Novelle der Düngeverordnung erstellten Umweltbericht veröffentlicht (Dokumentation). Nach einer einmonatigen Auslegungsfrist können Behörden und die „betroffene“ Öffentlichkeit Stellung nehmen. Aus den Stellungnahmen kann sich gegebenenfalls noch Änderungsbedarf im Verordnungsentwurf ergeben.

Unterdessen begrüßte der Deutsche Bauernverband (DBV), dass mit der Vorlage des Umweltberichts zur Düngeverordnung im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung der Gesetzgebungsprozess zur Düngeverordnung einen Schritt vorankomme, um Rechtssicherheit für die Betriebe zu erlangen und einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland entgegenzuwirken. Der agrarpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Wilhelm Priesmeier , wertete den Umweltbericht als Bestätigung eigener Positionen.

Zusätzliche Länderoptionen

Zwar ist das Brüsseler Notifizierungsverfahren zum aktuellen Entwurf der Düngeverordnung inzwischen formal abgeschlossen. Dennoch hatte die Kommission der Bundesregierung einige kritische Nachfragen übermittelt. Einen Teil der Forderungen hat die Regierung in ihrem Antwortschreiben abschlägig beschieden. Beispielsweise betrifft dies die Eutrophierung von Gewässern als Kriterium für die Festlegung belasteter Gebiete oder die aus Brüsseler Sicht zu langen Übergangsfristen für einige Maßnahmen wie eine Senkung der Nährstoffkontrollwerte oder die vorgesehenen Lagerkapazitäten für Gülle und Festmist. Widersprochen hat die Bundesregierung zudem der Kritik an dem zu hohen Kontrollwert von 60 kg Stickstoff je Hektar sowie der Forderung nach differenzierten Kontrollwerten.

Hingegen ist man in Berlin offen gegenüber einer Ausweitung des Maßnahmenkatalogs in den „roten Gebieten“, die die Länder dort zusätzlich ergreifen können sollen. Danach sollen die im Entwurf vorgesehenen Maßnahmen ergänzt werden um die Einführung eines Ausbringungsverbots für phosphathaltige Düngemittel vom 15. November bis 31. Januar, eine Ausweitung der Mindestabstandsregelung an Gewässern auf phosphathaltige Düngemittel sowie eine Beschränkung der Phosphatdüngung auf gut versorgten Böden. Zudem soll die im Entwurf vorgeschriebene Einarbeitungszeit für Gülle von vier Stunden in den belasteten Gebieten auf eine Stunde verkürzt werden dürfen.
AgE
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Kommentare 
kurri Altbauer 86 schrieb am 02.10.2016 09:59 Uhrzustimmen(190) widersprechen(127)
Ich habe die Entwicklung nach 1945 selbst alles miterlebt. Was unsere hochkarätigen Bürokraten und Wissenschaftler sich immer wieder neues einfallen lassen, übersteigt das Leistungsvermögen der noch tätigen Bauern, gewaltig. Wer hat uns denn den Übergang vom Festmist zur Gülle als Lösung aller Probleme empfohlen, es waren doch die Theoretiker! Hauptsache das Baugewerbe konnte sich bereichern. Was ist denn mit den 40-50 kg. Stickstoff die aus der Atmosphäre auf jeden ha Land und Meere niedergehen? Nach meiner Kenntnis stammen diese Stickstoffmengen aus den Nox Abgasen die von unserer immer größer werden LKW-Flotte. Eine Nachfrage beim BUA war mir in keiner Weise hilfreich. Man hat mir einen „dicken“ Packen Informationsmaterial zugeschickt, da Hund friss! So sollte man nicht mit einem Altbauern umspringen! Was ist mit der Trinkwasserentnahme, ich habe einige Jahre in der Wasserkooperation mitgewirkt. Was man da von „studierten“ Leuten alles an Vorwürfen zu hören bekam, geht kaum auf die besagte „Kuhhaut“! Mit der üblichen Fördertechnik volle Leistung ein, volle Leistung aus, hat man die hohen Nitratwerte selbst erzeugt! Es hängt mit dem sog. Absenkungstrichter zusammen. Dieser wird nach jedem Pumpvorgang mit dem oberflächennahem Grundwasser wieder aufgefüllt. Dieses enthält sehr viel Nitrat. Wasserwerke die z.B. mit Horizontalfilterbrunnen arbeiten, laufen problemlos. Andere verwenden sog. Drehzahlgesteuerte Pumpen. Auch hier unterbleiben die krassen Unterschiede da der Absenkungstrichter erhalten bleibt. Wir fördern unser Trinkwasser aus einem 1959 erbauten Bohrbrunnen. Der Brunnen ist beim Gesundheitsamt angemeldet. Es hat nie irgendwelche Probleme weder mit Nitrat oder Bakterien gegeben! Das nur etwa 700 Meter entfernte Wasserwerk wurde Dicht gemacht. Dort wurde aus Kostengründen nach dem zuvor beschriebene Förderverfahren gearbeitet! Wenn man weiter so mit uns Bauern umspringt, kann man den "letzten Bauern" demnächst im Museum besuchen!
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