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11.01.2022 | 13:04 | Handelsverbot 

Weitgehendes EU-Verbot von Elfenbeinhandel tritt in Kraft

Brüssel - Der Handel mit Elfenbein ist in der Europäischen Union (EU) demnächst weitgehend verboten. Am 19. Januar tritt ein Gesetzespaket in Kraft, welches Importe, Exporte und EU-internen Handel mit dem weißen Gold sehr stark einschränkt.

Handelsverbot für Elfenbein
(c) proplanta
Die EU-Kommission hatte die Maßnahmen im Dezember angenommen, sie wurden daraufhin im offiziellen Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Das Gesetz sieht einige wenige Ausnahmen vor, so darf etwa rohes Elfenbein nur für Reparaturen antiker Artefakte gehandelt werden. Verarbeitetes Elfenbein darf nur noch gehandelt werden, wenn die Objekte älter als von 1947 sind und ein entsprechendes Zertifikat besitzen. Für Musikinstrumente gilt das Jahr 1975 als Grenze. Teilweise dürfen die Objekte und Instrumente jedoch nur an Museen verkauft werden.

Die Kommission schrieb in ihrer Mitteilung im Dezember, dass schätzungsweise 20.000 bis 30.000 Afrikanische Elefanten jedes Jahr für ihr Elfenbein illegal getötet würden. International ist der kommerzielle Handel mit Elfenbein eigentlich bereits seit 1989 über das Washingtoner Artenschutzübereinkommen Cites verboten. Zahlreiche Ausnahmeregelungen bieten allerdings Gelegenheiten für Betrug und Verstöße.
dpa
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