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17.11.2021 | 01:02 | Klima schützen 

Wie leistungsstark ist Bayerns neues Klimagesetz?

München - Auch an Bayerns überarbeitetem Klimaschutzgesetz scheiden sich die Geister.

Klimaschutz in Bayern
So lange die Novelle des bayerischen Klimagesetzes auf sich warten ließ - so unterschiedlich fallen jetzt die Reaktionen aus. Damit ist klar: Der Streit geht weiter. Möglicherweise bis vor Gericht. (c) proplanta
Während Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) in dem Gesetz einen «Klimaschutz-Booster» sieht, mit dem der Freistaat seinen Anteil zum Erreichen des 1,5-Grad-Ziels von Paris erfüllen wird, hagelte es von Opposition und Umweltverbänden umgehend Kritik. Ihrer Meinung nach verliere Bayern damit wichtige Zeit, um den längst laufenden Klimawandel noch effektiv zu bremsen.

«Das vorgelegt Klimaschutz-Gesetz reicht nicht aus, damit Bayern seiner Verpflichtung für das Pariser Klimaabkommen gerecht wird. Da wird Söder seiner Verantwortung nicht gerecht», sagte Grünen-Fraktionschef Ludwig Hartmann der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag mit Blick auf Ministerpräsident Markus Söder (CSU).

SPD-Fraktionschef Florian von Brunn meinte, gegenüber dem «alten, völlig unzureichenden Entwurf» enthalte das überarbeitete Klimagesetz zwar ein paar Fortschritte, letztlich sei es aber «völlig unzureichend, gefährdet Arbeitsplätze und ist nicht zukunftstauglich».

Am Montag hatte das Kabinett überraschend seine lange angekündigte Gesetzesnovelle beschlossen - kurz danach hatte bereits der Bund Naturschutz ihn als «unzureichend» kritisiert. Glauber sieht das völlig anders: «Wir werden in Bayern den Klimawandel meistern.

Mit dem neuen Klimaschutzgesetz, den begleitenden Maßnahmen und einer jährlichen Klimamilliarde zur Finanzierung sind wir gut aufgestellt.» Bayern leiste verschränkt mit Bund und EU seinen Beitrag, «das globale 1,5 Grad-Ziel zu erreichen.»

Die Novelle hatte die Regierung selbst auf den Weg gebracht, nachdem das Bundesverfassungsgericht das ähnlich angelegte Klimaschutzgesetz des Bundes als unzureichend kritisiert hatte. Die Karlsruher Richter forderten den Gesetzgeber unter anderem dazu auf, die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen näher zu regeln.

In Bayerns Novelle findet sich daran angelehnt nun folgender Satz: «Das Gesetz zielt darauf ab, die Gefahren des Klimawandels für künftige Generationen zu verringern und damit nachhaltig die Gewährleistung ihrer Freiheitsrechte sicherzustellen.»

Wer einen Blick in den bisher noch nicht offiziell veröffentlichten Entwurf wirft, findet darin tatsächlich einige Veränderungen: So soll bis zum Jahr 2030 die Treibhausgasemission pro Einwohner nicht mehr um 55, sondern um 65 Prozent gesenkt werden, bezogen auf den Durchschnitt des Jahres 1990. Zudem soll der Freistaat bis 2040 und nicht erst 2050 klimaneutral werden. Bayerns Verwaltung soll bis 2028 klimaneutral arbeiten, die Staatsregierung bis 2023. Was aber auch auffällt: Das 1,5-Grad-Ziel wird im Gesetz gar nicht erwähnt.

Erreicht werden sollen die Ziele unter anderem durch eine Photovoltaik(PV)-Pflicht für Gewerbe-Dächer und den Bau von PV-Anlagen entlang von Autobahnen, die Aufforstung von 30 Millionen Bäumen in den kommenden fünf Jahren und die Renaturierung von 55.000 Hektar Moorflächen. Die umstrittene 10H-Mindestabstandsregel für Windräder bleibt allerdings bestehen.

Wie bei der ersten Auflage des Gesetzes finden sich die meisten in Summe 125 Maßnahmen in einem flankierenden Katalog, der derzeit noch im Ministerium erarbeitet wird. Das Ministerium sieht darin einen Vorteil, weil in Zukunft weitere Maßnahmen so ohne kompliziertes neues Gesetzgebungsverfahren ergänzt werden können, Kritiker sehen darin eine fehlende Verbindlichkeit bei der Umsetzung.

Erstmals findet sich im Gesetz eine Anbindung des Freistaates an die sogenannten Sektorenziele des Bundes - also die verbindlichen Einsparvorgaben für Bereiche wie Agrar, Bauen oder Verkehr. Um die Fortschritte zu messen, wird in Bayern ein Controlling innerhalb der Regierung eingerichtet. Und es wird neu einen jährlichen Bericht des Umweltministeriums zu den Fortschritten geben.

Bis das Gesetz in Kraft treten kann, wird es noch dauern. Zunächst steht die Anhörung durch die Verbände und die parlamentarische Beratung an. Wenn es nach dem klimapolitischen Sprecher der Grünen, Martin Stümpfig, geht, könnte am Ende aber auch die Neuauflage des bayerischen Klimaschutzgesetzes ein juristisches Nachspiel haben: «Gegen diese Untätigkeit und Verweigerung im Klimaschutz, gegen diese verantwortungslose Regierung werden wir ankämpfen - das werden wir so nicht akzeptieren.»
dpa/lby
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