Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen und einen Beitrag zu mehr Energieeffizienz leisten, werden von einem Teil der Strom- und der Energiesteuer entlastet. (c) proplanta
Auf Grundlage eines Gutachtens des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) habe das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin festgestellt, dass die Unternehmen den Zielwert für mehr Effizienz erreicht hätten. Damit könne auch im Jahr 2015 der sogenannte Spitzenausgleich gewährt werden. Mit der Regelung werden Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen und einen Beitrag zu mehr Energieeffizienz leisten, von einem Teil der Strom- und der Energiesteuer entlastet. Es ist eine der größeren Steuervergünstigungen. Für 2014 waren Mindereinnahmen für den Bund von zwei Milliarden Euro veranschlagt. (dpa)