"Der Beschluss der EU-Gesundheitsminister ist eine einzige Enttäuschung. Entgegen dem 5-Parteien-Beschluss des österreichischen Parlaments und dem des EU-Parlaments, die beide eine strenge Herkunftsregelung bei Lebensmitteln verlangt haben, einigten sich die EU-Gesundheitsminister lediglich auf einen Minimalkonsens.
Statt einer klaren Kennzeichnung von Fleisch, Milch und deren Verarbeitungsprodukten und Erzeugnissen mit lediglich einer Zutat, soll nur eine Frischfleischkennzeichnung kommen, deren Details erst in den nächsten zwei Jahren von der Kommission zu erarbeiten sind. Somit bleibt für die Konsumenten die Lebensmittelherkunft in Wirklichkeit weiterhin im Dunkeln. Wir erwarten uns, dass nun das EU-Parlament diesem schwachen Kompromiss, der dem Parlamentsbeschluss widerspricht, seine Zustimmung verweigert", erklärte heute Gerhard Wlodkowski, Präsident der
Landwirtschaftskammer Österreich.
Auf die lange Bank geschoben
"Für Milch, Milchprodukte, Fleischerzeugnisse und Produkte mit nur einer Zutat heißt es weiter 'bitte warten'. Denn hier soll die
EU-Kommission in den nächsten drei Jahren eine Folgenabschätzung im Hinblick auf Sinnhaftigkeit, Durchführbarkeit und Kosten erstellen. Da wird entgegen fixen Beschlüssen ein für Konsumenten und Landwirtschaft wichtiger Bereich auf die lange Bank geschoben", kritisierte Wlodkowski.
Er forderte die EU-Politiker auf, hinhaltende Widerstände aus der internationalen Verarbeitungsindustrie gegen eine klare Kennzeichnung zu überwinden. Dass es auch anders geht, zeigt in diesem Zusammenhang ein großer Diskonter in Österreich, der seit Kurzem freiwillig bei Frischfleisch eine Herkunftskennzeichnung vornimmt, wie sie von den Parlamentariern in Österreich und der EU verlangt worden ist, nämlich nach den Kriterien "geboren, aufgewachsen und verarbeitet".
Täuschungsschutz
"Während auf EU-Ebene keinerlei Fortschritt zu bemerken ist, hat in Österreich die 'Codex-Arbeitsgruppe Täuschungsschutz' festgestellt, dass Handelsbrauch und Konsumentenerwartung auseinanderklaffen und wieder zusammengeführt werden müssen. Daher verlangen wir, dass ab kommendem Jahr im Rahmen der Lebensmittelaufsicht und -gutachter intensiv darauf geachtet wird, dass die Nahrungsmittelkennzeichnung auch der Verbrauchererwartung entspricht. Um Irreführung und Täuschung der Kunden zu verhindern, muss draufstehen, was drinnen ist, und drinnen sein, was draufsteht", so Wlodkowski. (LK Österreich)