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05.12.2020 | 10:09 | Grundwasserqualität 

Zu hohe Nitratbelastung - Neue Düngeverordnung für Rheinland-Pfalz

Mainz - Knapp ein Viertel der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Rheinland-Pfalz ist nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums mit Nitrat belastet.

Düngeverordnung
Neue Düngeverordnung - ein Viertel der Agrarflächen nitratbelastet. (c) proplanta
Die Gebiete befänden sich vor allem in der Gemüsebauregion der Vorderpfalz oder in Weinanbaugebieten, teilte Minister Volker Wissing (FDP) am Freitag in  Mainz mit. Es gehe aber auch um Ackerbauregionen wie im Maifeld, der südwestlichen Eifel oder des Hunsrücks.

Die belasteten Gebiete würden künftig gemäß der neuen Landesdüngeverordnung genau ausgewiesen. Darin verankerte Auflagen sollen dafür sorgen, dass das Grundwasser geschützt wird.

Die neue Düngeverordnung für Rheinland-Pfalz wurde Wissing zufolge vom Kabinett beschlossen und gilt vom 1. Januar 2021 an. Sie hat das Ziel, dass Oberflächengewässer und Grundwasser den EU-Grenzwert von 50 Milligramm (mg) Nitrat je Liter nicht länger übersteigen.

Nitrate sind Salze, die in der Landwirtschaft als Mineraldünger verwendet werden. Eine zu hohe Konzentration gilt als schädlich für die Natur, zudem können aus Nitrat gesundheitsgefährdende Nitrite entstehen.

Die verschärften Düngeregeln in Deutschland sind seit Anfang Mai in Kraft. Damit werden unter anderem Zeiten beschränkt, in denen überhaupt gedüngt werden darf. Vorgeschrieben werden größere Abstände zu Gewässern. Für manche Flächen werden Obergrenzen festgelegt.

In besonders belasteten «roten Gebieten» sollen Betriebe auf ihren Flächen insgesamt 20 Prozent weniger düngen. Bis zum Jahreswechsel müssen diese Gebiete feststehen, dann gelten besonders strenge Dünge-Vorschriften. Ansonsten drohen Deutschland Strafzahlungen an die EU.

Die neue Düngeverordnung war auch in Rheinland-Pfalz umstritten. Die Verschärfungen hatten zu Protesten der Bauern geführt, weil sei Ernteeinbußen fürchten, wenn weniger gedüngt werden darf. Unter anderem wurde deshalb ein Meldeportal für Nitratmessstellen eingerichtet. Zu jeder Messstelle im Land können Landwirte Anmerkungen anbringen, aus welchen Gründen sie dort eine Nitrat-Messung für fehlerhaft halten.
dpa/lrs
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