Zuckerreform: Rat billigt verbesserte Umstrukturierung des SektorsBrüssel - Die Agrarminister der Europäischen Union haben heute die Änderungen der Umstrukturierungsregelung für den Zuckersektor gebilligt, um diese effizienter zu gestalten und so die Zuckerproduktion in der Europäischen Union auf ein tragfähiges Niveau zurückzuführen. |
(c) proplanta Die Umstrukturierungsregelung war ein Schlüsselelement der Zuckermarktreform von 2006, das den Erzeugern, die zu niedrigeren Preisen nicht mehr wettbewerbsfähig sein würden, einen finanziellen Anreiz bietet, um aus dem Sektor auszuscheiden. Leider wurden in den ersten beiden Anwendungsjahren der Regelung weitaus weniger Quoten zurückgegeben als erwartet, weshalb Änderungen erforderlich waren, um die Regelung attraktiver zu machen.
Die wichtigsten vereinbarten Änderungen bestehen darin, dass der für die Erzeuger und Lohnunternehmen bestimmte Anteil der Beihilfe auf 10 % festgesetzt wird; Erzeuger, die auf ihre Quote verzichten, erhalten jedoch noch einen zusätzlichen Betrag. Dieser zusätzliche Betrag soll auch rückwirkend gewährt werden, um die nicht zu benachteiligen, die bereits auf ihre Quoten verzichtet haben. Eine neue Komponente ist, dass die Erzeuger die Beihilfe aus dem Umstrukturierungsfonds im Rahmen bestimmter Grenzen direkt beantragen können.
Als zusätzlicher Anreiz zur Teilnahme sind Unternehmen, die im Wirtschaftsjahr 2008/09 auf einen Teil ihrer Quote verzichten, im Wirtschaftsjahr 2007/08 von der Zahlung des Umstrukturierungsbeitrags für den Teil der Quote befreit, der von dem präventiven Rücknahmebeschluss betroffen ist.
Für den Quotenverzicht im Wirtschaftsjahr 2008/09 ist ein Zwei-Phasen-Antrag vorgesehen: In der ersten Phase (Frist 31.1.2008) muss der Verzicht mindestens der im März diesen Jahres beschlossenen präventiven Rücknahme entsprechen, bevor die zweite Phase eingeleitet werden kann (Frist 31.3.2008). Die Kommission wird die Unternehmen nach der ersten Phase darüber unterrichten, welche Kürzung ohne Ausgleich sie 2010 riskieren, wenn sie sich nicht an der zweiten Phase beteiligen.
Nach Ansicht der Kommission dürften die vorgeschlagenen Änderungen bewirken, dass zusätzlich zu den 2,2 Mio. t, auf die bisher verzichtet wurde, weitere 3,8 Mio. t Zuckerquoten zurückgegeben werden. Ist der Quotenverzicht bis 2010 unzureichend, so wird die Kommission obligatorische Kürzungen vorschreiben. Die Höhe der Kürzungen in den Mitgliedstaaten wird davon abhängen, wie viele Quoten sie jeweils im Rahmen der Umstrukturierungsregelung zurückgegeben haben. (PD)
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