Bei Verstößen gegen die Anforderungen sollen Sanktionen bis hin zu Gefängnisstrafen von bis zu einem Jahr oder Geldstrafen drohen. Das sieht ein
Gesetzentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums für das «Tierwohlkennzeichen» vor, das Ressortchefin Julia Klöckner (
CDU) von 2020 an zunächst für
Schweinefleisch einführen will. Landwirte sollen das Logo freiwillig nutzen können, müssen dann aber festgelegte Kriterien einhalten.
Über das seit langem geplante Vorhaben gibt es aber weiterhin Streit.
Die Grünen forderten erneut eine verbindliche Kennzeichnung. «Ein freiwilliges Label macht aus armen Schweinen keine glücklichen Sauen», sagte die Ernährungsexpertin und frühere
Agrarministerin Renate Künast am Freitag der Deutschen Presse-Agentur.
In der großen Koalition gibt es ebenfalls noch Klärungsbedarf, denn auch von der
SPD kommen solche Forderungen. Der Entwurf sieht aber nach wie vor Freiwilligkeit vor. Eine rein national verpflichtende Kennzeichnung sei wegen einer Diskriminierung von EU-Ausländern - vergleichbar mit der Pkw-Maut - de facto nicht möglich, bekräftigte das Ministerium am Freitag. Klöckner plant dazu aber eine deutsche Initiative in der EU.
Ärger in anderen Dingen gibt es nun auch mit dem Bauernverband. Was in dem Entwurf stehe, komme einem «Offenbarungseid» des Ministeriums gleich, wetterte
Bauernpräsident Joachim Rukwied in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitag). Das zielt darauf, dass bei der geplanten
Verordnung zu den konkreten Anforderungen an Tierhaltung, Transport und Schlachtung das Umweltministerium mit ins Boot soll.
Wenn solche Vorgaben nur noch «im Einvernehmen» mit dem Umweltressort festgelegt werden könnten, das keine Kernkompetenzen in Bereichen wie
Tierernährung besitze, habe er «große Zweifel am Erfolg des Tierwohllabels in der Praxis», warnte Rukwied.
Das
Agrarministerium verwies dagegen auf übliche Abstimmungen zwischen Ressorts. «Das Tierwohlkennzeichen-Gesetz soll auch dazu dienen, das Image der Landwirtschaft zu verbessern», sagte Staatssekretär Hermann Onko Aeikens. «Dazu tragen derartige Einlassungen sicher nicht bei.»
Die Kontrollen, damit die Anforderungen des Logos auch eingehalten werden, sollen private Stellen übernehmen, die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft zugelassen und überwacht werden. Vorgesehen sind mindestens zwei Kontrollen im Jahr, eine davon unangekündigt. Kommen dabei «erhebliche oder wiederholte» Tierschutzverstöße ans Licht, sollen auch direkt die zuständigen Landesbehörden informiert werden.
Der Gesetzentwurf schreibt grundsätzlich vor, dass die Anforderungen «eindeutig» die geltenden Vorschriften übertreffen müssen. Konkret soll das die geplante Verordnung festlegen. Klöckner hatte dazu schon Kriterien vorgestellt: Das Logo soll es in drei Stufen mit jeweils steigenden Anforderungen geben. In der ersten sollen Schweine demnach 20 Prozent mehr Platz im Stall haben als gesetzlich vorgeschrieben.
Das bedeutet zum Beispiel für ein Tier mit 50 bis 110 Kilogramm 0,9 statt 0,75 Quadratmeter. Weitere Vorgaben beziehen sich auf Auslauf und Beschäftigungsmaterial. Transporte zum
Schlachthof dürfen höchstens acht Stunden dauern - zulässig sind bis zu 24 Stunden.
Die Verbraucherorganisation
Foodwatch kritisierte, der Streit um eine verpflichtende oder freiwillige Haltungskennzeichnung lenke von den wahren Problemen in der
Nutztierhaltung ab. Nötig seien gesetzliche Vorgaben für die
Tiergesundheit in allen Haltungsformen. Es sei das gute Recht von Verbrauchern, dass jedes Stück Fleisch und jeder Liter Milch von gesunden Tieren stamme.
Mehrere Handelsketten haben schon eine eigene Fleisch-Kennzeichnung zur
Haltungsform gestartet. Das vierstufige System beginnt aber schon mit dem gesetzlichen Standard.