(c) proplanta „Diese Erhöhung kommt zur Unzeit“, so DBV-Präsident Joachim Rukwied zur Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro ab dem 1. Oktober 2022. Seiner Auffassung nach müsste die Erhöhung ausgesetzt werden, wenn man die sogenannte Zeitenwende wirklich ernst nähme.
Rukwied sieht mit dem 12 Euro-Mindestlohn insbesondere die arbeitsintensiven Obst-, Gemüse- und Sonderkulturbetriebe vor besondere Herausforderungen gestellt. Die zusätzlichen Kosten seien nur dann zu verkraften, wenn sie an die Verbraucher weitergeben werden könnten.
„Sollten Preiserhöhungen marktbedingt nicht möglich sein, wird die Produktion ins Ausland abwandern“, warnte der DBV-Präsident. In diesem Fall werde der ohnehin niedrige Selbstversorgungsgrad bei Obst und Gemüse weiter sinken und die Importabhängigkeit noch zunehmen.
Auf Beschluss der Mindestlohnkommission steigt die Vergütung bereits zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro pro Stunde, bevor sie dann per Gesetz im Oktober einmalig auf 12 Euro angehoben wird. Anschließend wird die Verantwortung wieder in die Hände der mit Vertretern der Tarifvertragsparteien besetzten Mindestlohnkommission übertragen.
Das Mindestlohnerhöhungsgesetz sieht auch eine Anhebung der Minijobgrenze auf 520 Euro im Monat vor. Nicht kommen wird eine ursprünglich geplante Neuregelung der mindestlohnrechtlichen Arbeitsaufzeichnungspflichten.
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