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14.08.2010 | 02:11 | Land- und Forstwirtschaft schafft Artenvielfalt 

20.000 Hektar Blühflächen angelegt

München - Die Vereinten Nationen haben 2010 zum Internationalen Jahr der Artenvielfalt erklärt.

20.000 Hektar Blühflächen angelegt
Aus diesem Grund zeigt der Bayerische Bauernverband (BBV) in seiner Serie „Land- und Forstwirtschaft schafft Artenvielfalt“, wie die bayerische Land- und Forstwirtschaft die biologische Vielfalt in der heimischen Kulturlandschaft erhält und fördert. Die „Agrarökologische Acker- und Grünlandnutzung“, dank der in Bayern bereits 20.000 Hektar zusätzliche Blühflächen entstanden sind, ist hierfür ein Beispiel.

Landwirtschaft und Naturschutz gehen heute vielerorts Hand in Hand. Im „Internationalen Jahr der Artenvielfalt“ setzen sich auch die bayerischen Land- und Fortwirte aktiv für den Erhalt der biologischen Vielfalt ein. Ein vom Bayerischen Landwirtschaftsministerium geförderter Ansatz zum Schutz der Biodiversität ist zum Beispiel die „Agrarökologische Acker- und Grünlandnutzung“. Die Maßnahme wird in Bayern seit einigen Jahren im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) erfolgreich durchgeführt. Mittlerweile erstrecken sich die zusätzlich entstandenen „Blühflächen“, wie der Volksmund sie nennt, auf 20.000 Hektar.

„Schützen und Nützen schließen sich heute keineswegs aus“, bekräftigt Martin Erhardsberger, Fachreferent für Umweltfragen beim BBV. „Denn erst durch die Kultivierung der Landschaft sind im ursprünglichen Waldland Bayern offene Flächen und Biotope mit ihren spezifischen Arten entstanden“, so Erhardsberger.


Agrarökologische Acker- und Grünlandnutzung

Die Maßnahmen „Agrarökologische Ackernutzung“ und „Agrarökologische Grünlandnutzung“ funktionieren so: Der Landwirt verpflichtet sich, eine bis dato landwirtschaftlich genutzte Acker- oder Grünlandfläche fünf Jahre lang rein agrarökologisch zu nutzen. Er sät Blühflächen, Bienenweiden und Wiesenmischungen oder legt Ackerwildkrautstreifen, Hecken, Feldgehölze oder Streuobstbestände an. Auch eine extensive Grünlandpflege mit streifenweiser Mahd ist möglich. „Einzelmaßnahmen und Pflegearbeiten werden in einem agrarökologischen Konzept gemeinsam vom Landwirt und dem jeweils zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten festgelegt“, führt Erhardsberger aus. Der Status „landwirtschaftlich genutzte Fläche“ (LF) bleibt während des Verpflichtungszeitraums erhalten. Jeder Betrieb darf aber höchstens fünf Hektar Ackerflächen und fünf Hektar Grünlandflächen in das agrarökologische Konzept einbringen, damit die Förderflächen möglichst breit verteilt sind.


164 Pflanzen- und 50 Vogelarten gezählt

Mit der agrarökologischen Acker- und Grünlandnutzung schaffen die Land- und Forstwirte neue Lebensräume für Pflanzen und Tiere und fördern den Biotopverbund. Auf diese Weise entsteht eine artenreiche Vegetation aus Kultur- und Wildpflanzen heimischer Herkunft. „Bei einer Untersuchung einer agrarökologisch stillgelegten Fläche in Unterfranken wurden in fünf Aufnahmejahren 164 Pflanzenarten und 50 Vogelarten - darunter mehrere Arten der roten Liste - festgestellt“, berichtet Erhardsberger. Für Wildtiere stellen die agrarökologischen Flächen einen wichtigen Rückzugsraum dar. Gerade nach der Ernte von Feldern und Wiesen bieten die Blühflächen Versteck und Futter gleichermaßen.

Auch die Imker profitieren von den Maßnahmen. „Wenn die Kulturpflanzen verblüht sind, blühen die Wildpflanzen noch über die gesamte Vegetationsperiode hinweg. Sie dienen den Bienen dann als Futterquelle. Daher begrüßen wir die Anlage von Blühstreifen durch die Landwirte sehr“, erklärt Ferdinand Drexler, Landesvorsitzender der Bayerischen Imker.

Die nächste Antragstellung für Maßnahmen des Kulturlandschaftsprogramms erfolgt voraussichtlich im Herbst. (bbv)
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