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14.07.2009 | 08:39 | Absatzfonds 

Absatzfondsbeiträge für Raps und Sonnenblumen werden vertragsgerecht rückabgewickelt

Berlin - Bei einem zweiten Treffen zur Rückabwicklung der Absatzfondsgelder für Raps haben sich die beteiligten Verbände der Warenkette Anfang der Woche auf eine Rückzahlung der Absatzfondsbeiträge im Rahmen der jeweiligen Vertragsbeziehungen verständigt.

Absatzfondsbeiträge Raps Sonnenblumen
(c) proplanta
Nach der Prüfung verschiedener Modelle für die Rückabwicklung sind der Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie (OVID), der Deutsche Raiffeisenverband (DRV), der Bundesverband Agrargewerbliche Wirtschaft (BVA), der Verein der Getreidehändler der Hamburger Börse (VdG) sowie der Deutsche Bauernverband (DBV) und die Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen (UFOP) zu dem Schluss gekommen, dass der beste Lösungsweg die Rückabwicklung nach den Vertragsbeziehungen der Lieferkette ist. Aus haftungsrechtlichen Gründen wurde ein zunächst diskutiertes Poolmodell, nach dem die Absatzfondsgelder durch einen zu gründenden Pool aufgrund eines Verteilungsplanes von den Unternehmen der ölsaatenverarbeitenden Industrie unmittelbar an die Landwirte zurückgezahlt worden wäre, als weniger geeignet angesehen.

Die im OVID-Verband zusammengeschlossenen Ölmühlen werden nun die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zurück gezahlten Gelder an ihre jeweiligen Vorlieferanten weiterleiten. Dafür ist es erforderlich, dass die Genossenschaften und der Landhandel ihre Ansprüche für den Zeitraum 1. Juli 2006 bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Februar 2009 bei den Ölmühlenbetrieben nachweisbar geltend machen, sofern sie ihre Ware direkt an diese geliefert haben. „Wir rechnen damit, dass die Ansprüche des Handels bei uns ab September 2009 eingehen können. Bis dahin wird es die Zeit brauchen, um die Abwicklung in der Warenkette technisch sorgfältig vorzubereiten“, sagt Wilhelm F. Thywissen, Vorstandsvor-sitzender von OVID. Die ölsaatenverarbeitende Industrie wird dann eine schnelle Rückabwicklung berechtigter Ansprüche an den Handel in Angriff nehmen, der dann die Weiterleitung an die anspruchsberechtigten Landwirte übernimmt.

Für die Landwirte heißt das, dass sie anschließend ihre Ansprüche bei ihren Abnehmern geltend machen müssen. Dies ist aber erst ab September 2009 sinnvoll, wenn die Abstimmung und Vorbereitung der technischen Abwicklung der Rückzahlung der Absatzfondsbeiträge für Ölsaaten mit den beteiligten Verbänden abgeschlossen ist. Dabei sind der Umfang der rückerstatteten Beträge im Vergleich zur Gesamtbelastung eines Unternehmens und die Zuordnungsmöglichkeiten zwischen Ölsaatenein- und verkauf zu berücksichtigen.

An dem Treffen haben folgende Verbände teilgenommen:
- Bundesverband der Agrargewerblichen Wirtschaft (BVA)
- Deutsche Bauernverband (DBV)
- Deutscher Raiffeisenverband (DRV)
- Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen (UFOP)
- Verein der Getreidehändler der Hamburger Börse (VdG)
- Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie (OVID) (ovid)
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