(c) proplanta Dazu zählen Unternehmen, die von einem Landwirt als Alleininhaber oder von mehreren Landwirten gemeinsam geführt werden, ohne dass es vertragliche Regelungen zur Unternehmensführung gibt. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob noch weitere Arbeitskräfte im Betrieb beschäftigt sind.
23.700 Unternehmen (8,3 Prozent) waren als Personengemeinschaft oder Personengesellschaft angelegt. Zu diesen Rechtsformen gehören beispielsweise Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) und Offene Handelsgesellschaften (OHG). Weitere 5.300 Betriebe, ein Anteil von 1,9 Prozent, waren 2013 als juristische Personen ausgestaltet. Darunter fallen unter anderem Genossenschaften sowie Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Für die meisten der 285.000 landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland begann gestern das neue Wirtschaftsjahr 2013/2014. Im Steuerrecht ist damit der Zeitraum definiert, für den ein Unternehmen das Ergebnis seiner geschäftlichen Tätigkeit in einem Jahresabschluss zusammenfasst.
Für reine Weinbaubetriebe beginnt das Wirtschaftsjahr erst am 1. September beziehungsweise für reine Forstwirtschaftsunternehmen am 1. Oktober. Landwirtschaftliche Betriebe, die mindestens 80 Prozent ihrer Fläche zum Futteranbau nutzen, sind bereits am 1. Mai in das neue Wirtschaftsjahr gestartet. (bmel)
|
|