Die vom
Bauernverband aus Wettbewerbsgründen geforderte Senkung des Steuersatzes für Agrardiesel auf ein europäisches Durchschnittsniveau sei zwar nicht erfolgt. Doch bestehe mit der gesetzlichen Festlegung der Steuersätze für Agrardiesel im geänderten Energiesteuergesetz jetzt zumindest für einige Jahre
Rechtssicherheit bei der Agrardieselbesteuerung in den landwirtschaftlichen Betrieben, erklärte der DBV.
Damit setze die Große Koalition auf Kontinuität und Verlässlichkeit, die die bäuerlichen
Betriebe für erfolgreiches Wirtschaften benötigten. Der Verzicht auf die ursprünglich geplante Streichung der Steuerfreiheit von Bioagrardiesel ist zudem ein wichtiges Signal für die Branche der
Landtechnik, betonte der DBV.
Anliegen der Genossenschaften berücksichtigtDer Deutsche
Raiffeisenverband (DRV) ist zufrieden mit den vom
Bundestag beschlossenen Änderungen des Energie- und Stromsteuergesetzes.
Auf die ursprünglich geplante Streichung einer Steuerentlastung bei Zahlungsausfall nach § 60 EnergieStG wurde – wie vom
DRV gefordert – verzichtet. Damit ist sichergestellt, dass der Mineralölhandel auch weiterhin bei Zahlungsausfällen seiner Kunden hinsichtlich des Energiesteueranteils nicht haften muss. „So werden die Raiffeisen-Genossenschaften vor finanziellen Risiken geschützt, die existenzgefährdende Ausmaße annehmen könnten“ erklärt DRV-Hauptgeschäftsführer Dr. Henning Ehlers.
Die steuerlichen Entlastungen für Autogas werden nicht zum 1. Januar 2019 auslaufen, sondern wie im Koalitionsvertrag vereinbart bis 2022 abschmelzend fortgeführt. Damit können Tankstellenbetreiber und Eigentümer von Autogasfahrzeugen auf den Fortbestand dieser Entlastungen bauen.
Die vom DRV vertretenen rund 400 Warengenossenschaften sind neben dem klassischen
Agrargeschäft auch bedeutsame Energiehändler im ländlichen Raum. Sie stellen in der Summe die größten Heizölhändler in Deutschland dar und betreiben das fünftgrößte Tankstellennetz.