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20.01.2010 | 16:03 | Agrardieselvergütung 

Agrardieselrückerstattung 2009 - Neue Antragsformulare bei den Kreisbauernverbänden

Friedrichsdorf/Ts. - Die Anträge auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft für das Verbrauchsjahr 2009 liegen inzwischen bei den Kreis- und Regionalbauernverbänden auch in Papierform vor.

Zapfsäule
(c) proplanta
Für Biodiesel- und Pflanzenölverbräuche sind neben land- und forstwirtschaftlichen Betrieben auch Lohnunternehmen antragsberechtigt. Darauf weist der Hessische Bauernverband hin. Mit dem Antrag kann für den zur Ausführung von Arbeiten zur Gewinnung pflanzlicher oder tierischer Erzeugnisse durch Bodenbewirtschaftung verbrauchten Kraftstoff eine Erstattung der Differenz zwischen regulärem und begünstigtem Steuersatz, das heißt 21,48 Cent je Liter beantragt werden. Anträge für das Verbrauchsjahr 2009 können bis spätestens 30. September 2010 beim Hauptzollamt Dresden, Standort Löbau, entweder online oder in Papierform gestellt werden.

Im Vergleich zum Verbrauchsjahr 2008 wurden wegen dem Wegfall des Selbstbehalts und der 10.000-Liter-Deckelung die entsprechenden Zeilen des Antragsformulars verändert. Neu eingeführt wurden die erforderlichen Angaben für reine Forstbetriebe und landwirtschaftliche „Mischbetriebe“, die einen Forstanteil bewirtschaften. (hbv)
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