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18.04.2023 | 09:00 | Agrarstrukturgesetz 

Agrarland: Ausverkauf soll Riegel vorgeschoben werden

Potsdam - Brandenburgs Agrarminister Axel Vogel (Grüne) will den Verkauf von Agrarland an branchenfremde Großinvestoren begrenzen und dringt auf schärfere Regelungen gegen überhöhte Preise.

Agrarstrukturgesetz
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Finanzkräftige und branchenfremde Investoren kaufen zunehmend Agrarland in Brandenburg. Landwirte gehen teils leer aus. Agrarminister Vogel legt jetzt einen Gesetzentwurf vor. Eine starke Flächen-Konzentration in der Hand nur weniger Unternehmen soll schwerer werden. (c) proplanta
Nach jahrelangen Vorbereitungen legte er dazu nun einen Entwurf für ein Agrarstrukturgesetz vor, der den anderen Ministerien zur Abstimmung zuging. Seit Montag können sich vor allem auch die Landwirtschaftsverbände und kommunalen Spitzenverbände sechs Wochen lang beteiligen. Das teilte das Ministerium mit. Der Landesbauernverband äußerte Vorbehalte.

Zahlreiche Bundesländer streben Regelungen für mehr Transparenz bei Geschäften mit Agrarland an. Sie wollen eine übermäßige Konzentration von Flächen in den Händen weniger Betriebe eindämmen. In Thüringen verzögerte sich zuletzt das Gesetzesvorhaben.

In Brandenburg löste der geplante Verkauf eines Agrarbetriebs im Elbe-Elster-Kreis mit rund 2.500 Hektar an ein Immobilienunternehmen in Leipzig eine Kontroverse aus. Ein Landwirt war Mitbewerber. Ein Sprecher des Immobilienunternehmens Quarterback teilte der dpa vor wenigen Tagen mit, dass der Kaufprozess noch nicht abgeschlossen sei.

Beim Landwirtschaftsministerium gab es Bedenken, ob der Investor dort weiter Landwirtschaft betreiben will oder es vor allem auf preisgünstige Flächen für Photovoltaik-Anlagen abgesehen hat. In Thüringen etwa hatte 2020 der Verkauf einer Agrargesellschaft an ein Unternehmen einer Aldi-Familienstiftung für Kritik gesorgt.

Ziel eines Agrarstrukturgesetzes in Brandenburg ist es unter anderem, einen Preisanstieg bei Pachtflächen und Grundstücksverkäufen zu dämpfen und mehr Einfluss zu haben, wenn sich landwirtschaftsfremde Investoren einkaufen wollen. Landwirte sollen wieder leichter Zugang zu bezahlbaren Flächen bekommen. Für große Betriebe ab 2.600 Hektar soll es nach den Gesetzesplänen künftig schwerer werden, Land dazu zu kaufen. Gewisse Verkäufe von Geschäftsanteilen an Agrarbetrieben müssen nach den Plänen des Agrarministeriums angezeigt werden und können beanstandet werden. Minister Vogel will mit seinem Vorhaben, für das er sich seit Jahren einsetzt, die Vielfalt der Agrarstruktur erhalten.

Landesbauernpräsident Henrik Wendorff hatte laut Mitteilung bereits vergangene Woche kritisiert: «Das große Problem ist die seit Jahren anhaltende schlechte betriebswirtschaftliche Lage vieler Landwirtschaftsbetriebe. Auch mit einem neuen Agrarstrukturgesetz werden keine liquiden Mittel zusätzlich in die Betriebe fließen, die es uns letztendlich ermöglichen, Flächen zu erwerben und damit am Bodenmarkt teilzunehmen.» Er forderte unter anderem auch eine Reduzierung des hohen Flächenverbrauchs landwirtschaftlicher Böden - gemeint ist ein Flächenverlust etwa durch Bauprojekte und Straßen. Dies könne nicht Gegenstand eines Agrarstrukturgesetzes sein, dafür fehle die Zuständigkeit der Länder, entgegnete das Landwirtschaftsministerium.

Im Land Brandenburg, das relativ schlechte Böden hat, kostet ein Hektar nach Ministeriumsangaben durchschnittlich rund 12.500 Euro. Im Jahr 2007 waren es rund 3.000 Euro. Brandenburg hat rund 1,3 Millionen Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche. Davon sind zwei Drittel verpachtet, also nicht im Eigentum der Landwirtschaftsbetriebe, die sie bewirtschaften.
dpa/bb
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