Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) schaltete am vergangenen Donnerstag nach gut fünfmonatiger Pause den Zugang zu ihrer Agrarzahlungs-Datenbank im Netz wieder frei. Die Unterbrechung war juristisch und politisch bedingt. Nach einer Klage aus Deutschland hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) der öffentlichen Darstellung der
Agrarsubventionen wegen Datenschutzbedenken im November vergangenen Jahres einen Riegel vorgeschoben. In der Begründung des Urteils hatten die Richter die Offenlegung der Daten von natürlichen Personen kritisiert. Deren Agrarsubventionen sind daher in der BLE-Datenbank jetzt nicht mehr zu sehen.
Die neuen Bundesländer haben sich damit letztendlich erfolglos gegen die teilweise Offenlegung der Zahlen nur für Unternehmen gewandt. Dass auch die Liste der juristischen Personen in der Datenbank nicht ganz vollständig ist, wird am Beispiel Mecklenburg-Vorpommerns deutlich. Wie eine Sprecherin des Schweriner Agrarressorts dem Presse- und Informationsdienst AGRA-EUROPE mitteilte, hat das Land die notwendigen Daten an die BLE übermittelt, bis auf eine Ausnahme. In diesem einen Fall wäre aus dem Namen der Firma die natürliche Person ableitbar. Zudem soll sich der Betroffene vehement gegen eine Veröffentlichung gewehrt haben. Wie die Sprecherin betonte, ist die Freigabe der Daten der übrigen juristischen Personen in der derzeitigen Form „nicht das, was wir wollten“. Man hätte sich eine andere Lösung gewünscht. (AgE)