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26.05.2019 | 07:00 | Agrarzahlungen 2018  

Agrarsubventionen: Die Top Empfänger im Überblick

Stuttgart - Die Bundesanstalt für Landwirtschaft (BLE) hat auf agrar-fischerei-zahungen.de am vergangenen Donnerstag alle Empfänger von Agrarsubventionen 2018 veröffentlicht.

Wer bekommt die meisten Agrarsubventionen 2018?
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Keine Landwirte befinden sich unter den Top Empfängern von Agrarsubventionen. (c) proplanta
Behörden und große Erzeugergemeinschaften haben 2018 die höchsten Agrarzahlungen erhalten. Auf agrar-fischerei-zahlungen.de kann jeder Nutzer über eine komfortable Suchmaske recherchieren, welchen Betrag Agrarbetriebe, Landwirte & Co. in Deutschland genau erhalten haben. Laut der Online-Datenbank wurden an über 310.000 Empfänger Agrarsubventionen ausbezahlt. 157 der Begünstigten erhielten mehr als eine Million Euro. Die Agrarsubventionen in Höhe von rund 58 Milliarden Euro setzen sich dabei aus den zwei folgenden Töpfen zusammen:

1) Europäische Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL)

2) Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)


Top Empfänger von Agrarsubventionen 2018



Empfänger Maßnahmenbezeichnung Agrarsubventionen
(Mio. Euro)
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
Mecklenburg-Vorpommern



- Küsten- und Hochwasserschutz
  (Förderperiode 2014-2020)
- Basisdienstleistungen und Dorferneuerung
- Technische Hilfe

10.357.941,29 €




Landesbetrieb für Küstenschutz
Nationalpark 
und Meeresschutz
Husum

- Küsten- und Hochwasserschutz
  (Förderperiode 2014-2020)


5.916.318,65 €



Landgard Obst + Gemüse GmbH & Co. KG

- Beihilfen im Obst- und Gemüsesektor

5.846.075,05 €

Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt AöR


- Küsten- und Hochwasserschutz
  (Förderperiode 2014-2020)

5.781.245,69 €


Niedersächsischer Landesbetrieb für
Wasserwirtschaft, Küsten- und
Naturschutz (NLWKN)










- Basisprämie
- Umverteilungsprämie
- Greening-Prämie
- Erstattung nicht genutzter Mittel der
  Krisenreserve

- Investitionen in materielle
  Vermögenswerte

- Küsten- und Hochwasserschutz
  (Förderperiode 2014-2020)
- Basisdienstleistungen und
  Dorferneuerung

- Ausgleichszulage benachteiligte Gebiete

5.702.736,17 €












Landesbetrieb für Hochwasserschutz und
Wasserwirtschaft Magdeburg


- Küsten- und Hochwasserschutz
 (Förderperiode 2014-2020)
- Basisdienstleistungen und Dorferneuerung

5.640.741,80 €



Ministerium für Ländlichen Raum und
Verbraucherschutz Baden-Württemberg

- Technische Hilfe


5.126.799,59 €


Thüringer Ministerium für Infrastruktur und
Landwirtschaft


- Investitionen in materielle
  Vermögenswerte
- Technische Hilfe

4.426.684,43 €



Ministerium für Ländliche Entwicklung,
Umwelt
und Landwirtschaft des Landes
Brandenburg (MLUL)

- Technische Hilfe



4.071.124,88 €



Landesamt für Umwelt (LfU) Potsdam



- Küsten- und Hochwasserschutz
  (Förderperiode 2014-2020)
- Basisdienstleistungen und Dorferneuerung

3.993.895,63 €



Stadt Celle


- Küsten- und Hochwasserschutz
  (Förderperiode 2014-2020)

3.951.373,79 €


Landesforst Mecklenburg-Vorpommern





- Investitionen in materielle Vermögenswerte
- Basisdienstleistungen und Dorferneuerung
- Investitionen in die Waldflächenentwicklung
  und
 die Verbesserung der Lebensfähigkeit
  der Wälder

3.930.911,24 €





Deich- und Hauptsielverband Dithmarschen


- Küsten- und Hochwasserschutz
  (Förderperiode 2014-2020)

3.662.674,03 €


EO Spargel & Beerenfrüchte GmbH 

- Beihilfen im Obst- und Gemüsesektor

3.362.857,51 €

Elbe-Obst Erzeugerorganisation r.V. 

- Beihilfen im Obst- und Gemüsesektor

3.244.188,69 €

Erzeugerorganisation für Obst und Gemüse
Schwerin

- Beihilfen im Obst- und Gemüsesektor


3.129.874,36 €


Erzeugergroßmarkt Langförden-
Oldenburg eG
Vechta

- Beihilfen im Obst- und Gemüsesektor


3.075.621,28 €


KV Eifelkreis Bitburg-Prüm

- Basisdienstleistungen und Dorferneuerung

2.955.502,00 €

Gartenbauzentrale Papenburg eG

- Beihilfen im Obst- und Gemüsesektor

2.932.893,67 €

Gemeinde Hohe Börde

- Basisdienstleistungen und Dorferneuerung

2.797.878,49 €

Stiftung Naturschutzpark Lüneburger Heide














- Basisprämie
- Umverteilungsprämie
- Greening-Prämie
- Erstattung nicht genutzter Mittel der
  Krisenreserve
- Investitionen in materielle 
  Vermögenswerte
- Basisdienstleistungen und
  Dorferneuerung
- Agrarumwelt- und
  Klimaschutzmaßnahmen
- Ökologischer Landbau
- Ausgleichszulage benachteiligte Gebiete
- Lokale Aktionsgruppen (LEADER)

2.782.745,26 €














Sächsisches Staatsministerium für Umwelt
und Landwirtschaft (SMUL)

- Technische Hilfe


2.654.996,19 €


Agrargenossenschaft "Rhönperle" eG Bremen







- Basisprämie
- Umverteilungsprämie
- Greening-Prämie
- Erstattung nicht genutzter Mittel der
  Krisenreserve

- Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen
- Ausgleichszulage benachteiligte Gebiete

2.443.291,62 €







Gemeinde Ostercappeln






- Basisprämie
- Umverteilungsprämie
- Greening-Prämie
- Erstattung nicht genutzter Mittel der
  Krisenreserve

- Investitionen in materielle Vermögenswerte
- Basisdienstleistungen und Dorferneuerung

2.308.865,46 €







HVG Hopfenverwertungsgenossenschaft e.G.


- Beihilfe im Hopfensektor
- Informations- und Absatzförderungs-
  maßnahmen
2.344.390,19 €




Ab 2021 sollen die Agrarsubventionen nach einen neuen Modell verteilt werden. Eine Kürzung der Agrarsubventionen, die fast 40 Prozent des EU-Budgets ausmachen, ist nicht auszuschließen.


So setzen sich die Agrarsubventionen zusammen:

ELER: Küsten- und Hochwasserschutz

Küstenschutz dient der Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Küstenschutzanlagen und damit der Sturmflutsicherheit in den Küstenregionen. Schutzdünen, Haupt- und Schutzdeiche sowie Sperrwerke schützen die Bevölkerung und ihre Sachgüter sowie die landwirtschaftlichen Produktionsflächen vor Überflutungen und dienen somit der nachhaltigen Verbesserung der ländlichen Lebens-, Wohn- und Arbeitsbedingungen. Hochwasserschutz ist eine wichtige Vorsorgeaufgabe zur Erhaltung und Entwicklung des ländlich geprägten Lebens- und Wirtschaftsraums im Binnenland. Zum wirksamen Schutz vor Hochwasser werden neben technischen Maßnahmen verstärkt auch solche zur Verbesserung des natürlichen Hochwasserrückhalts ergriffen.

ELER: Basisdienstleistungen und Dorferneuerung

Die Förderung umfasst die Sicherung lokaler Basisdienstleistungen, der Dorferneuerung und dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturen (einschließlich Breitband und erneuerbare Energien). Die Maßnahmen dienen dem Erhalt und der Stärkung einer wettbewerbsfähigen Landwirtschaft, dem Erhalt und der Entwicklung von Biodiversität, dem Schutz und der Entwicklung des Grundwassers und der Oberflächengewässer sowie der Bewältigung des demografischen Wandels einschließlich Erhalt der Daseinsvorsorge und Lebensqualität in den ländlichen Räumen. Damit sollen insbesondere die Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Umweltverhältnisse sowie die Attraktivität des ländlichen Raums verbessert und die ländliche Wirtschaft gestärkt werden. Durch die Dorferneuerung sollen die Dörfer auf künftige Erfordernisse vorbereitet und städtebaulich unbefriedigende Zustände behoben werden. Neben baulich-gestalterischen und infrastrukturellen Vorhaben sowie Beiträgen zur Innenentwicklung der Dörfer, zur Energiewende und zum Klimaschutz wird eine intensive Beschäftigung der Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Lebensraum angestrebt und selbstverantwortliches Handeln auf dörflicher Ebene angeregt.

ELER: Technische Hilfe

Die technische Hilfe ist ein Instrument zur Förderung von Vorbereitung, Verwaltung, Begleitung, Bewertung, Information und Kontrolle der im Rahmen eines Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum geleisteten Hilfe. Darüber hinaus kann sie zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands für die Begünstigten und zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Behörden eingesetzt werden.

ELER: Ausgleichszulage benachteiligte Gebiete

Mit der Ausgleichszulage in Berggebieten und in benachteiligten Gebieten werden die natürlichen, standortbedingten Nachteile bestimmter Regionen - wie z. B. schlechte Ertragslage, Steillagen mit ungünstigen und aufwändigen Bewirtschaftungsbedingungen - gegenüber den Gunstlagen ausgeglichen. Mit diesem Ausgleich werden die flächendeckende Landbewirtschaftung und damit auch die Erhaltung der Kulturlandschaft unterstützt. Durch diese Maßnahme werden landwirtschaftliche Betriebe sowie die Arbeitsplätze im vor- und nach gelagerten Bereich gesichert.

Häufig sind die von den Standorteigenschaften benachteiligten Gebiete touristisch geprägt. In diesen Gebieten besitzt die Kulturlandschaft durch den Wechsel von Feldern, Wiesen und Wald und vielen landwirtschaftlichen Kulturen in der Regel einen besonderen landschaftlichen Reiz, den es zu erhalten gilt und der eine Leistung für die Gesellschaft darstellt. Diese Leistung wird von den dort wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betrieben erbracht. Ohne Landbewirtschaftung wären der ländliche Raum als Lebens- und Arbeitsumfeld wenig attraktiv und die Einkommen und Arbeitsplätze aus dem Tourismus nicht mehr gesichert. Zunehmend stellen diese weichen Standortfaktoren im ländlichen Raum wichtige Kriterien für die Ansiedlung von Unternehmen und für die Wahl des Wohnortes dar. Somit wird eine lebensfähige Gemeinschaft im ländlichen Raum gewährleistet und der ländliche Lebensraum erhalten.

ELER: Investitionen in materielle Vermögenswerte

Es werden Investitionen gefördert, die zu einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, umweltschonenden, tiergerechten und multifunktionalen Land- und Ernährungswirtschaft beitragen. Neben der Verbesserung der Wertschöpfung, der Lebens-, Arbeits- und Produktionsbedingungen finden dabei auch die Interessen der Verbraucher, die Entwicklung des ländlichen Raumes sowie die Erhaltung der biologischen Vielfalt sowie Belange des Umwelt- und Klimaschutzes Berücksichtigung. Die Entwicklung wettbewerbsfähiger Strukturen mit zeitgemäßen Arbeits- und Tierhaltungsbedingungen ist eine wesentliche Voraussetzung für die Sicherung von Wertschöpfung und Beschäftigung in der Land- und Ernährungswirtschaft.

Förderfähig sind Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe, in Unternehmen der Verarbeitung, Vermarktung und/oder Entwicklung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Infrastrukturmaßnahmen in Verbindung mit der Modernisierung der Land- und der Forstwirtschaft sowie nicht-produktive Investitionen im Zusammenhang mit der Verwirklichung von Agrarumwelt- und Klimazielen.

ELER: Investitionen in die Waldflächenentwicklung und die Verbesserung der Lebensfähigkeit der Wälder

Mit dieser Maßnahme wird die Aufforstung wie auch der standortgerechte Waldumbau zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Steigerung des ökologischen Wertes von Wäldern - auch als Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels - gefördert. Darüber hinaus wird die Vorbeugung von Schäden durch Waldbrände und Naturkatastrophen wie auch deren Schadensbeseitigung unterstützt. Schließlich können auch Investitionen in Techniken der Forstwirtschaft sowie in die Verarbeitung und Vermarktung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse gefördert werden.

ELER: Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen

Über die Förderung von Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen werden freiwillige Umweltleistungen von Landwirten, von Zusammenschlüssen von Landwirten sowie von sonstigen Landbewirtschaftern honoriert, die nicht über die Produktpreise vom Markt abgegolten werden. Die Förderung extensiver Bewirtschaftungsweisen und die Honorierung aktiver Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, insbesondere auf den ökologisch besonders wertvollen Flächen, leisten einen zentralen Beitrag zum Klimaschutz (insbesondere Vermeidung von Emissionen), zum Boden- und Wasserschutz (insbesondere Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie), zum Erhalt und zur Förderung der Biodiversität und Artenvielfalt (insbesondere Umsetzung von FFH- und Vogelschutzrichtlinie), sowie zur Erhaltung, Pflege und Gestaltung einer regionaltypischen Kulturlandschaft und eines traditionellen Landschaftsbildes.

Betriebe, die an Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen teilnehmen, erhalten daher einen finanziellen Ausgleich, um die bei besonders umweltfreundlichen Produktionsmethoden entstehenden Mehrkosten oder die durch Ertragsminderungen entstehenden Einkommensverluste zu kompensieren.

ELER: Natur- und Gewässerschutz

Die Förderung im Rahmen dieser Maßnahme dient dem Ausgleich von Kosten und Einkommensverlusten, die den Landbewirtschaftern durch die Umsetzung von Auflagen und Verpflichtungen aus der Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) Richtlinie, der Vogelschutzrichtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie entstehen. Mit diesem Ausgleich werden die Erhaltung der Kulturlandschaft und zugleich die Bewirtschaftung dieser besonders sensiblen Gebiete unterstützt.

ELER: LEADER

LEADER ist ein Instrument zur Entwicklung des ländlichen Raumes, ausgerichtet auf die Zusammenarbeit und den Zusammenhalt ganzer Regionen nach dem Motto "Bürger gestalten ihre Heimat". Hier geht es vor allem um neue Wege und weitere Ansätze zur optimalen Nutzung der regionalen Potentiale. Im Mittelpunkt steht der bürgerorientierte Ansatz, der durch die Lokalen Aktionsgruppen (LAGs) verwirklicht wird. Dies sind Partnerschaften zwischen kommunalen, wirtschaftlichen, sozial engagierten und sonstigen Akteuren in der Region. Besonderer Wert wird dabei auf die Einbindung der Land- und Forstwirtschaft gelegt. Zentrale Elemente sind Vernetzung, Nachhaltigkeit, Wertschöpfung in der Region und die Möglichkeit zur Kooperation zwischen LAG. Kernaufgaben der LAG im LEADER-Prozess sind Erstellung und laufende Evaluierung einer Lokalen Entwicklungsstrategie für ihr Gebiet, Durchführung der Projektauswahlverfahren, Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit sowie Prozesssteuerung, Evaluierung und Monitoring im Hinblick auf die Realisierung von Projekten zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie. Zur Erfüllung dieser Aufgaben richten die LAG entsprechende Geschäftsstellen (LAG-Management) ein.

ELER: Ökologischer Landbau

Die Zuwendungen an Betriebe des ökologischen Landbaus gleichen die bei dieser besonders umweltfreundlichen Produktionsmethode entstehenden Mehrkosten durch geringere Erträge, höheren Arbeitsbelastungen und höheren Gemeinwohlleistungen aus. Voraussetzung für die Zuwendung ist die Einhaltung der Vorschriften der EU-Öko-Verordnung auf dem gesamten Betrieb.

EGFL: Beihilfen im Obst- und Gemüsesektor

Diese Maßnahme bietet Anreize für eine verstärkte Zusammenarbeit der Landwirte untereinander, indem Erzeugerorganisationen für gemeinsame Anschaffungen im Bereich Bündelung und Vermarktung des Angebots (z. B. für Lagereinrichtungen) finanzielle Unterstützung erhalten können. Erzeugerorganisationen tragen dazu bei, das Angebot von Obst und Gemüse an die Nachfrage anzupassen und dadurch eine kontinuierliche Versorgung der europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher mit hochwertigen und sicheren Lebensmitteln zu angemessenen Preisen zu gewährleisten. Auch kann durch Erzeugerorganisationen die Stellung der Erzeuger in der Lebensmittelkette verbessert werden, indem sie durch Bündelung der Erzeugnisse ihrer Mitglieder ein größeres und marktgerechteres Angebot bereitstellen können. Bestandteil dieser Maßnahme ist es auch, dass die Erzeugerorganisationen bestimmte Umweltmaßnahmen durchführen müssen.

EGFL: Basisprämie

Infolge der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wurde die bis einschließlich 2014 geltende Betriebsprämie durch ein System aus Direktzahlungen bestehend aus Basisprämie, Umverteilungsprämie, Greeningprämie und ggf. Junglandwirteprämie ersetzt. Die Basisprämie entspricht in ihrem Charakter im Grundsatz der bisherigen Betriebsprämie. Sie basiert ebenfalls auf einem System von Zahlungsansprüchen, die den Betriebsinhabern grundsätzlich im Jahr 2015 auf Antrag entsprechend dem Umfang der von ihnen angemeldeten beihilfefähigen Flächen neu zugewiesen wurden. Der Betriebsinhaber meldet in jedem Antragsjahr seine beihilfefähigen Flächen und Zahlungsansprüche an, wobei die Aktivierung eines Zahlungsanspruchs mit einem Hektar beihilfefähiger Fläche zur Auszahlung der Basisprämie führt. Alle Zahlungsansprüche in einer Region (in der Regel = Bundesland) haben denselben Wert. Die derzeit noch je Region unterschiedlich hohen Werte der Zahlungsansprüche werden zwischen 2017 und 2019 schrittweise abgebaut, so dass sie in 2019 in ganz Deutschland einen einheitlichen Wert haben werden.

Die Basisprämie dient der Einkommenssicherung und Risikoabsicherung der landwirtschaftlichen Betriebe sowie auch als finanzieller Ausgleich für die weit höheren Umweltschutz-, Tierschutz- und Verbraucherschutzstandards in der EU im Vergleich zu den Produktionsauflagen von Mitbewerbern auf dem Weltmarkt. Sie ist wie alle anderen Direktzahlungen unmittelbar an die Einhaltung zahlreicher weiterer Auflagen gebunden (sog. "Cross-Compliance-Instrument"). Neben 13 schon bestehenden EU-Verordnungen und Richtlinien des Natur-, Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutzes, deren Einhaltung laufend und streng überprüft wird, sind Vorgaben zur Erosionsvermeidung als zusätzlich zu erbringende Leistungen ebenso vorgeschrieben worden wie Maßnahmen zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und zum Gewässerschutz. Ebenso ist die Beseitigung von Landschaftselementen wie Hecken, Baumreihen und Feldgehölzen verboten. Durch Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung bei aus der Produktion genommenen Flächen und dem Erhalt von ökologisch wertvollen Strukturelementen als Rückzugsgebiete in intensiv genutzten Agrarlandschaften leisten die Direktzahlungen so einen Beitrag zum Erhalt landeskultureller Werte und zum Klimaschutz.

EGFL: Umverteilungsprämie

Zur besseren Förderung von kleinen und mittleren Betrieben wird für die ersten 46 Hektar eines Betriebes, die mit Zahlungsansprüchen aktiviert werden, eine gestaffelte Umverteilungsprämie gewährt (höherer Betrag für die ersten 30 Hektar, niedriger Betrag für bis zu weitere 16 Hektar).

EGFL: Erstattung nicht genutzter Mittel der Krisenreserve

In jedem Haushaltsjahr werden die Direktzahlungen aller landwirtschaftlichen Betriebe, die mehr als 2.000 Euro Direktzahlungen erhalten, um ca. 1,5% gekürzt. Diese Mittel stehen zur Finanzierung von gezielten Maßnahmen im Falle einer Krise im Agrarsektor zur Verfügung. Werden die Mittel nicht genutzt, weil keine Krise vorlag oder Krisenmaßnahmen über andere Quellen finanziert wurden, erhalten landwirtschaftliche Betriebe, die Direktzahlungen beantragen, im folgenden Haushaltsjahr eine Erstattung in Höhe des gekürzten Beitrags. Wird die Krisenreserve nur zum Teil genutzt, erfolgt die Erstattung anteilig.

EGFL: Greening-Prämie

Betriebsinhaber, die ein Anrecht auf Zahlung der Basisprämie haben, müssen auf ihren beihilfefähigen Acker- und Dauergrünlandflächen bestimmte dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden, das sogenannte „Greening“, einhalten. Als Ausgleich wird ihnen für alle beihilfefähigen Flächen des Betriebes, die mit Zahlungsansprüchen aktiviert werden, die Greeningprämie gewährt.

EGFL: Stützungsmaßnahmen im Weinsektor

Die Stützungsmaßnahmen im Weinsektor umfassen ein Programm zur Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen, Absatzförderung innerhalb der EU und auf Drittlandsmärkten, Investitionen und Innovation. Das Programm zur Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen unterstützt die Winzer, indem strukturelle Veränderungen der Weinbergsfläche gefördert werden. Dazu gehören Sortenumstellungen, um eine an den Markt angepasste Rebsortenstruktur zu erreichen, sowie Anpassungen bezüglich der zu erwartenden Auswirkungen des Klimawandels, indem die Installation von wassersparenden Tropfbewässerungsanlagen gefördert wird. Daneben dient die Maßnahme der Anpassung der Erzeugung an die Marktlage.

Mit der Absatzförderung in den Mitgliedstaaten sollen die Verbraucher über verantwortungsvollen Weinkonsum und die mit dem Alkohol verbundenen Gefahren informiert werden. Ebenso förderfähig sind Informationsmaßnahmen über die Unionsregelung für geschützte Ursprungsbezeichnungen sowie geschützte geografische Angaben. Durch die Absatzförderung auf Drittlandsmärkten sollen die Marktchancen in Drittlandsmärkten geprüft, Öffentlichkeitsarbeit für Wein geleistet und eine Steigerung des Absatzes von Wein auf Drittlandsmärkten realisiert werden. Gefördert werden auch Investitionen in Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen, in Infrastruktur von Weinbaubetrieben und in die Vermarktung von Wein, welche die Gesamtleistung des Betriebs verbessern bzw. zur Modernisierung der Verarbeitungsverfahren beitragen. Im Rahmen der Innovationsförderung werden neue Erzeugnisse im Zusammenhang mit dem Weinsektor gefördert. Ebenso förderfähig sind neue Verfahren und Technologien, die für die Entwicklung von Weinbauerzeugnissen erforderlich sind.

EGFL: Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen

Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für landwirtschaftliche Erzeugnisse gehören zu den Agrarmarktmaßnahmen der EU. Es können bestimmte Erzeugnisse (z.B. frisches Obst und Gemüse, Milcherzeugnisse) im Binnenmarkt und Drittland von Branchen- und Dachverbänden sowie Erzeugerorganisationen beworben werden. Dabei sind die wesentlichen Merkmale und Vorzüge der Gemeinschaftserzeugnisse herauszustellen, vor allem in Bezug auf Qualität, Lebensmittelsicherheit, besondere Produktionsmethoden, Nährwert und Hygiene, Etikettierung sowie Tier- und Umweltschutz.

EGFL: Beihilfe im Hopfensektor

Diese Beihilfe trägt dazu bei, eine planvolle und insbesondere in quantitativer und qualitativer Hinsicht nachfragegerechte Erzeugung von Hopfen sicherzustellen, das Angebot zu bündeln und die Vermarktung der Erzeugung der Mitglieder der Erzeugerorganisation einschließlich Direktwerbung zu gewährleisten oder die Produktionskosten und Investitionserträge als Reaktion auf Umweltnormen zu optimieren und letztlich die Erzeugerpreise zu stabilisieren.

Quelle: agrar-fischerei-zahlungen.de (Stand 25. Mai 2019)

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