Wie der Deutsche Bauernverband (DBV) hierzu mitteilt, dürfen nur juristische Personen veröffentlicht werden. Ungenannt bleiben alle natürlichen Personen aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom November 2010, welches hessische Landwirte mit Unterstützung ihres Landesbauernverbandes zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte und des Datenschutzes erstritten haben.
Wie der Bauernverband weiter mitteilt, erhalten Landwirte als pauschalen Ausgleich für die hohen europäischen Standards im Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutz eine Flächenprämie von rund 300 Euro pro Hektar und Jahr. Hinzu kommen einzelbetriebliche und überbetriebliche Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für die Entwicklung des Ländlichen Raumes (ELER), zum Beispiel für vertragliche Agrarumweltmaßnahmen und Investitionsförderungen.
Im Bereich der klassischen Agrarmarktpolitik waren die EU-Ausgaben 2011 insgesamt deutlich rückläufig. Die höchsten Marktordnungsbeihilfen erhielten nach Informationen des DBV verschiedene Unternehmen der Schlachtbranche für eine vorübergehende Einführung der privaten Lagerhaltung bei Schweinefleisch Anfang 2011. (dbv)
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